Ab 2014 ist die Zahlung wegen Mutterschaft steuerfrei
Madrid – Nachdem der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass das Mutterschaftsgeld rückwirkend ab 2014 nicht mehr einkommensteuerpflichtig ist, bereitet sich das Finanzamt auf eine Rückforderungswelle vor.
Tausende Mütter, die seit 2014 Kinder bekommen haben, werden beim Finanzamt die Einkommensteuer auf den ihnen während des Mutterschutzes ausgezahlten Lohnersatz zurückfordern. Um einen Kollaps bei den Beratungsstellen zu vermeiden, arbeiten die Experten derzeit an einer Möglichkeit der Beantragung zur Überprüfung der individuellen Voraussetzungen auf Rückzahlung per Internet. Betroffene Frauen werden gebeten, sich noch ein paar Tage zu gedulden, bis die Daten des Finanzamts und der Sozialversicherung verglichen wurden und das entsprechende Antragsformular im Netz hochgeladen wurde.
Rund eine Million Mütter sollen von dem Urteil des Obersten Gerichtshofes profitieren können, wonach die während des 16-wöchigen Mutterschutzes von der Sozialversicherung gezahlten Beträge einkommensteuerfrei sind.
Experten gehen davon aus, dass die Rückforderungen die Staatskasse 1,2 Milliarden Euro kosten werden. Weiterhin führt das Urteil dazu, dass die Staatskasse jährlich rund 250 Millionen Euro weniger an Einkommensteuer einnehmen wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]