Ryanair-Klage gegen Verbraucherschützer wurde abgewiesen


Meinungsfreiheit

Der Oberste Gerichtshof hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair gegen die Verbraucherschutzorganisation Facua abgewiesen.

 Ryanair hatte Facua der Ehrverletzung bezichtigt, weil die Verbraucherschützer der Airline „Betrug“ und „Täuschung“ zum Nachteil ihrer Kunden vorgeworfen und beleidigende Aussagen getroffen hatten wie „Ryanair: das Schlimmste vom Schlimmen“ oder „das schlimmste Unternehmen des Jahres“. 

Die Richter urteilten jedoch, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit überwiege. Obwohl Facua beleidigende Ausdrücke verwendet habe, handele es sich nicht um Beleidigungen, oder Ehrverletzungen, weil sich die Organisation der Verteidigung und dem Schutz der Verbraucher widme. Deren Aktionen seien von allgemeinem öffentlichen Interesse, womit die Äußerungen nicht als Ehrverletzungen sondern als Kritik zu verstehen seien, erklärten die Richter in ihrem Urteilsspruch. 

Ryanair hatte gefordert, Facua zur Unterlassung solcher Beleidigungen und zur Verbreitung des erhofften Urteils in verschiedenen Kommunikationsmitteln zu zwingen. 

Dazu wird es nun nicht kommen. Bei Facua reibt man sich die Hände, insbesondere weil es sich hierbei bereits um die zweite abgewiesene Klage von Ryanair gegen die Verbraucherschützer handelt. 

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.