Bei der Demo in Madrid gegen die Maskenpflicht und einen befürchteten Impfzwang trugen viele keine Schutzmaske
Madrid – Nach den Demonstrationen gegen die Maskenpflicht auf der Plaza de Colón in Madrid hat die Polizei rund dreißig Teilnehmer, einschließlich der Organisatoren, angezeigt, weil sie der Vorschrift, in der Öffentlichkeit Nase und Mund zu bedecken, nicht nachgekommen sind. Der Regierungsdelegierte José Manuel Franco versicherte, dass mit maximaler Härte gegen die Maskenverweigerung unter den 2.500 bis 3.000 Demonstranten durchgegriffen werde.
Der rechtliche Dienst der Regierungsdelegation soll nun analysieren, welche Art von Delikt auf diese Fälle angewendet werden kann. Nach dem Willen der Regierungsdelegation sollen die möglichen Strafen für die Organisatoren der Kundgebung härter ausfallen als für die Teilnehmer.
Seit im März der Alarmzustand (der am 21. Juni endete) ausgerufen wurde, hat die Polizei rund eine Million Sanktionen verhängt, meist weil die Ausgangssperre nicht eingehalten wurde. Die Mehrzahl dieser Bußgelder wurde formal wegen Ungehorsams oder Widerstands gegen Anweisungen von Polizeibeamten ausgesprochen. Der am meisten angewandte Gesetzesartikel ist in diesem Zusammenhang der § 36.6 des Gesetzes für Bürgersicherheit („ley de seguridad ciudadana“), im Volksmund auch Knebelgesetz („ley mordaza“) genannt. Dieser sieht „multas“ zwischen 601 und 30.000 Euro vor für „Ungehorsam oder Widerstand gegen die Staatsgewalt oder ihre Vertreter in Ausübung ihrer Funktionen. Das trifft zu, sofern es sich nicht um eine Straftat handelt, sowie für die Weigerung, sich auf Aufforderung zu identifizieren bzw. die Angabe falscher oder ungenauer Identifikationsdaten“.
Das Innenministerium erarbeitete hierzu eine Anleitung, um die Kriterien zu vereinfachen. Demnach sollten unter anderem die Organisation von oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten, Festen und Feiern mit 10.400 Euro belegt werden, falls diese je nach Personenzahl, Umständen und Nähe ein erhöhtes Risiko bedeuten.
Ob diese Ordnungsstrafen Bestand haben, ist unklar. Gegen die massenhaften Sanktionierungen während des Alarmzustandes ist eine Klagewelle bei den Gerichten eingegangen. Denn ein „Ungehorsam gegen die Staatsgewalt“ liegt nur vor, wenn zuvor eine direkte Anweisung der Polizei missachtet wurde.
Prominenter Befürworter
Der spanische Sänger Miguel Bosé, der mit über 20 Millionen verkauften Schallplatten in Spanien, Italien und Lateinamerika zu den populärsten Musikern zählt, hatte auf Twitter bei seinen Fans dafür geworben, an der „Antimascarilla“-Demo vom 16. August in Madrid teilzunehmen. Er bekam dafür viel Kritik. Selbst Bill Gates, dessen Impfpläne der Sänger kritisiert hatte, meldete sich zu Wort und empfahl, Miguel Bosé wie einen abgestürzten Computer herunterzufahren und neu zu starten.
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