Santa Cruz besteht auf Senkung der Parkhausgebühren

Carlos Tarife will notfalls vor Gericht gehen, um die Senkung der Preise zu erwirken. Foto: Ayto. SC de Tenerife

Carlos Tarife will notfalls vor Gericht gehen, um die Senkung der Preise zu erwirken. Foto: Ayto. SC de Tenerife

Betreiber haben eine einmonatige Frist, um Preise zu reduzieren

Teneriffa – Autofahrer in Santa Cruz klagen seit Jahren über hohe Parkgebühren. Die Gemeinde hat sich dieser Angelegenheit angenommen und führt seit Mai eine Überprüfung der Parkgebühren von sieben öffentlichen Anlagen durch. Gleichzeitig werden auch die existierenden Pachtverträge der Anlagen mit der Gemeinde überprüft. Es wurden die Parkhäuser an der Brücke Serrador, in der Nähe des Fußballstadions, an der Plaza Weyler, bei Puerto Escondido, Ramón y Cajal, Tomé Cano und zuletzt an der Plaza de España-Avenida de Anaga, überprüft.

Baustadtrat Carlos Tarife (PP) kündigte nun an, dass die Überprüfung der Parkhäuser abgeschlossen ist. Bei allen hat die Gemeinde überhöhte Preise reklamiert. Außerdem wurde bei fast allen Parkhäusern festgestellt, dass Pachtgebühren in Höhe von Tausenden von Euros (von 7.000 bis 50.000 Euro) nicht bezahlt sind. Nur das Parkhaus Ramón y Cajal schuldet keine Pacht und das Parkhaus Puerto Escondido muss 400 Euro von der Gemeinde zurückerstattet bekommen.

Die Gemeinde hat den Betreibern eine Frist von einem Monat gewährt, um die Preise zu reduzieren. Alle Parkhäuser haben Einspruch gegen die vorgelegten Berichte erhoben. Der Baustadtrat ist jedoch bereit, vor Gericht zu gehen, falls die öffentlichen Parkhäusern die städtischen Beschlüsse nicht einhalten und ihre Gebühren nicht senken.

35% teurer als erlaubt

Das letzte Parkhaus, das überprüft wurde, ist das Parkhaus „Plaza de España-Avenida de Anaga“. Der Tarif liegt 38% über dem zulässigen Höchstwert. Der Stadtrat wies das Parkhaus an, den Preis von derzeit 2,10 Euro/ Stunde auf 1,50 Euro zu senken. Dieses Parkhaus wurde 1990 in Betrieb genommen und hat im Laufe der Jahre zahlreiche Anträge auf Gebührenerhöhungen gestellt. Die Gemeinde hat die Preiserhöhungen nun überprüft und festgestellt, dass die für die Erhöhung vorgenommene Berechnung für die neuen Preise nicht gerechtfertigt war. In den Verträgen zwischen der Stadtverwaltung und den übrigen Parkplatzbetreibern, wurde eine Klausel aufgenommen, die besagte, dass die Erhöhung der Tarife ausdrücklich von der Stadtverwaltung genehmigt werden muss. Im Vertrag für diesen Parkplatz wurde diese Klausel jedoch gestrichen, obwohl sie in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Daher ist der Betreiber davon ausgegangen, dass die Erhöhung durch Schweigen der Verwaltung genehmigt wurde.

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