In Zukunft dürfen Kioske anstößiges Zeitschriftenmaterial nicht mehr in Sichtweite von Minderjährigen ausstellen
Im Februar soll in Santa Cruz de Tenerife eine neue städtische Verordnung erlassen werden, die das öffentliche Zurschaustellen von pornografischem Material, auch an Kiosken, verbietet. Damit soll erreicht werden, dass die Kioskbetreiber anstößiges Zeitschriftenmaterial und Video- bzw. DVD-Kassetten nicht mehr in der vordersten Verkaufsfront auslegen, wo es für jedermann, auch für Minderjährige, gut sichtbar ist.
Die Ankündigung der neuen Verordnung erfolgte nachdem der Ombudsmann Manuel Alcaide eine Woche zuvor der Gemeinde Santa Cruz nahegelegt hatte, einen entsprechende Verordnung zu erlassen, damit die Zeitschriftenverkäufer pornografisches Material nicht mehr für Kinder sichtbar ausstellen.
Dass den Kindern durch das ständig im Vordergrund stehende Angebot an Porno-Heftchen an den besonders in der Nähe der Schulen gelegenen Kiosken Schaden zugefügt werden kann, schien die Kioskbetreiber nicht zu stören. Sie monierten umgehend, dass dadurch ihr Umsatz zurückgehen würde, „denn die pornografischen Artikel bringen uns die größten Gewinne ein“.
Ein Kioskbesitzer schätzte gar, dass er die Hälfte seiner Einnahmen einbüßen würde. Anscheinend blüht das Geschäft mit den Porno-Zeitschriften. „Wer eine solche Zeitschrift kaufen möchte, der nimmt sie einfach aus dem sichtbaren Angebot. Unsere Kunden fragen nicht nach pornografischen Artikeln, sondern wählen aus der Auslage“, berichtet ein anderer Kioskbetreiber, der außerdem der Meinung ist, dass Kinder heutzutage viel mehr durch den freien Internetzugang und durch das Fernsehen gefährdet sind.
Nachdem Juan Manuel Brito Arceo, zuständig für das Verbraucheramt der Gemeinde, nun offiziell den Erlass der neuen Verordnung angekündigt hat, müssen die Zeitschriftenverkäufer wohl oder übel ihre Auslage ändern. Ansonsten, warnt Brito Arceo, drohen empfindliche Strafen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]