Schlechte Noten für das Bezahlfernsehen


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Verbraucher sind besonders vom Pay-TV und von der Stromversorgung enttäuscht. Allgemein stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht

Madrid – Die spanische Wettbewerbsbehörde hat die Ergebnisse der neuesten Umfrage über die Dienstleistungen bekannt gegeben, mit denen die Verbraucher am unzufriedensten sind. Dabei hat das Pay-TV am schlechtesten abgeschnitten und die Stromversorgung als miserabelste Dienstleistung abgelöst.

Über 18% der befragten Haushalte gaben an, wenig oder gar nicht mit dem Bezahlfernsehen zufrieden zu sein. Die Stromversorgung, jahrelang an erster Stelle beim Ranking der am schlechtesten bewerteten Dienstleistungen, wurde im zweiten Quartal auf die zweite Position (17%) verdrängt. Dieselbe Bewertung erhielt das Breitband-Internet.

Am meisten erfüllten die Dienste der Mobilfunkanbieter die Erwartungen der Verbraucher. Rund 10% zeigten sich sehr zufrieden, nur rund 10% waren enttäuscht.

In der Mitte des Rankings der Kundenzufriedenheit finden sich die Gasversorgung und die Festnetzanbieter mit knapp 15% verärgerter Kunden.

Am häufigsten nannten die Verbraucher als Grund für ihre Unzufriedenheit das Preis-Leistungs-Verhältnis. Für zu teuer empfanden die Konsumenten insbesondere den Strom (91%). Am geringsten bemängelt wurde der Preis der Mobilfunkanbieter (62%).

Die Wettbewerbshüter hoben hervor, dass sich die Unzufriedenheit mit dem Strompreis im zweiten Quartal verbessert hat, erklärten jedoch gleichzeitig, dass sich erst danach, im August und im Oktober, der Strom wieder deutlich verteuert habe.

Neben einem als zu hoch angesehenen Preis sind viele Verbraucher zudem enttäuscht über die unklare Aufschlüsselung der Rechnungen, die insbesondere beim Strom und beim Gas kaum nachzuvollziehen seien.

Beim Internet wird häufig die schlechte Qualität der Verbindung, sowohl zu Hause als auch mobil unterwegs, bemängelt.

Viele Verbraucher beklagten sich auch über eine unzureichende Kundenbetreuung, insbesondere bei den Telefongesellschaften. Bei Mobilfunk­-

anbietern wurde zudem die Berechnung nicht beanspruchter Leistungen bemängelt.

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