Schwangerschaftsunterbrechung: Minderjährige brauchen Erlaubnis der Eltern


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Senat verabschiedet die Reform des Abtreibungsgesetzes

Im Senat haben die Vertreter der spanischen Autonomen Regionen und Provinzen die Reform des Abtreibungsgesetzes (Ley de Salud Sexual y Reproductiva y de la Interrupción Voluntaria del Embarazo) verabschiedet. Wie schon bei der Abstimmung im vergangenen April im Abgeordnetenhaus stimmte die überwiegende Mehrheit der Opposition dagegen, und auch innerhalb der Regierungspartei PP gab es mehrere Senatoren, die sich enthielten oder mit Nein votierten.

Im September 2014 war der hoch umstrittene Versuch, die Fristenlösung abzuschaffen, gescheitert. Der damalige Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón musste damals zurücktreten, nachdem der entsprechende Gesetzentwurf wegen mangelndem Konsens zurückgezogen worden war. Die aktuell verabschiedete Reform bedeutet hingegen nur eine geringfügige, wenn auch folgenschwere Änderung des bestehenden Gesetzes: Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nicht mehr ohne das Einverständnis der Eltern eine Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen lassen. Bisher gab es für Härtefälle, die familiärer Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt waren, eine ärztlich überwachte Ausnahmeregelung.

Nach Angaben des Verbandes der für Schwangerschaftsunterbrechungen zugelassenen Kliniken werden 90% aller Minderjährigen, die sich einer Abtreibung unterziehen, von ihren Eltern begleitet. 10%, etwa 400 jährlich, können nicht auf die Unterstützung ihrer Eltern zählen. Die Sprecher der Oppositionsparteien im Senat wiesen darauf hin, dass Minderjährige im Falle einer konfliktbehafteten Beziehung zu den Eltern nun kaum noch eine Chance haben, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, damit ein Richter über ihren Fall entscheiden kann. 

Die PP will gegen die vier Senatoren, die gegen die Reform gestimmt haben, eine Sanktion verhängen, weil sie die „Abstimmungsdisziplin“ gebrochen hätten. Sie stimmten dagegen, weil ihnen die Reform nicht weit genug geht, da sie die Fristenregelung nicht abschafft. Auch eine von der Opposition unter der Führung von „Podemos“ angestrebte geheime Abstimmung wusste die Regierungspartei zu verhindern.  

Einige Stunden vor der Debatte und anschließenden Abstimmung über die Reform drang eine Femen-Aktivistin auf die Besuchertribüne im Sitzungssaal des Senats vor, um gegen die Abtreibungsreform zu protestieren. Sie trat mit freiem Oberkörper und rot beflecktem Slip auf und rief: „Menor no decido yo“ (Minderjährig nein, ich entscheide) und „Mi cuerpo, mis normas“ (Mein Körper, meine Regeln). 

Das seit 2010 und auch nach der Reform gültige Abtreibungsgesetz erlaubt Schwangerschaftsunterbrechungen bis zur 14. Woche, im Falle schwerer Missbildungen des Fötus oder Gefahr für Leben und Gesundheit der Frau bis zur 22. Woche.

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