Sechs Tote – jedoch Freispruch und 10.000 Euro Entschädigung

Gerettete Migranten an Bord eines Schiffes der spanischen Seenotrettung Foto: EFE

Gerettete Migranten an Bord eines Schiffes der spanischen Seenotrettung Foto: EFE

Mangel an Beweisen führt zu dem unerklärlichen Urteil

Madrid – Anfang Dezember 2014 wurde ein Schlauchboot vor der Küste Almerías von der Seenotrettung entdeckt und die Insassen in Sicherheit gebracht. Die Überlebenden gaben an, dass sie von Marokko aufgebrochen waren. Sie erklärten ebenfalls, dass die Bootsführer während eines Unwetters sechs Personen über Bord geworfen haben.
Der Spanische Gerichtshof hat nun zugestimmt, dass das Justizministerium 10.000 Euro an den Bootsführer aus Kamerun, Alain N.B., als Entschädigung für 623 Tage Aufenthalt im Gefängnis zahlen soll. Ein Geschworenengericht hat ihn nämlich für nicht schuldig erklärt, den Tod der sechs Menschen an Bord der sogenannten „pateras de la muerte“ (Todes-Schlauchboote) verursacht zu haben.

Schadenersatz anstatt Haftstrafe

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Polizei befanden sich 50 Personen an Bord des von Alain gesteuerten Bootes, von denen 27 das Leben verloren. In dem Prozess wurden 90 Jahre Haft für den Führer des Bootes gefordert. Der Staatsanwaltschaft zufolge tat er dies gemeinsam mit einer zweiten Person, die während der Ermittlungen in der Strafsache starb. Die Geschworenen waren der Ansicht, dass die schlechten Wetterbedingungen eine wichtige Rolle bei der Tragödie spielten und wiesen darauf hin, dass weder die Leichen der Opfer gefunden wurden, noch andere Beweise vorgebracht werden konnten.

Alain N.B. hatte seinerseits 300.000 Euro Schadenersatz gefordert für die Tage, die er im Gefängnis verbrachte und nicht arbeiten konnte. Der Gerichtshof erklärte, dass nur 10.000 Euro angemessen seien und dass er, da er keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, ohnehin nicht in Spanien hätte arbeiten können.

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