Selbstständig oder Angestellter?


Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Armin Reichmann

Wer sich entschließt, die Kanaren oder Balearen nicht nur als schöne Ferieninseln zu genießen, sondern dort auch zu arbeiten und Geld zu verdienen, sollte nur nicht glauben, dass schon allein damit ein Traum in Erfüllung geht. Es stellen sich viele Fragen, und unendlicher Papierkrieg ist zu erledigen.

Eine der zentralen Fragen, die sich dabei stellen, lautet: Sollte man sich bei seinem Arbeitgeber mit einem regulären Arbeitsvertrag anstellen lassen, oder ist es vielleicht klüger, um flexibel zu bleiben, als Selbstständiger aufzutreten und monatlich Rechnungen zu stellen.

Wer eine feste Tätigkeit in Spanien aufnimmt und hier seinen Lebensmittelpunkt hat, unterliegt in jeder Hinsicht ausschließlich nicht nur der spa- nischen Besteuerung, sondern muss sich  (auch) mit dem spanischen Sozialversicherungssystem auseinandersetzen. Klar, jeder will „mehr Netto vom Brutto“, aber steuerlich macht es kaum einen Unterschied, ob man Einnahmen aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit erzielt.

 

Unterschiede bei Sozialversicherung

In der Konsequenz spielen damit die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und die damit verbundenen Leistungen die entscheidende Rolle bei der Entscheidung  über Selbständigkeit oder Angestelltenstatus. Hier gibt es enorme Unterschiede zwischen Selbstständigen und Angestellten. Dabei sei schon hier festgehalten, dass auch Selbstständige in Spanien, anders als in Deutschland, Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, eigentlich auch eine zutreffende und richtige Idee, denn auch Selbstständige sind ja nicht vor Krankheit und Arbeitslosigkeit gefeit.

Nachstehend geht es nur um die gesetzlich vorgeschriebene Beitragszahlung, die natürlich jederzeit zulässigen und möglichen  freiwilligen Zusatzzahlungen bleiben außer Betracht.

Auf den ersten Blick spricht viel für eine Selbstständigkeit und damit die Anmeldung als Selbstständiger („autonomo“) beim Finanzamt. Man behält ein gutes Stück Freiheit, man kann andere Jobs annehmen. Weiterer Vorteil, auf den ersten Blick hat man monatlich mehr Geld in der Kasse, denn da gibt es (außer dem IGIC, den man abführen muss), niemanden,  der einem in die Tasche greift, denn die Einkommensteuer muss eigenständig abgeführt werden, aber Urlaub? Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber? Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Alles das gibt es nicht. Umgekehrt ist ein Angestellter in ein weit engeres Netz eingebunden, hat eventuell festgelegte Arbeits- und Anwesenheitsverpflichtungen.

Die Entscheidung fällt aber leicht, wenn man sich einmal konkret die Unterschiede im Rahmen der Sozialversicherung anschaut: So belaufen sich die Pflichtversicherungsbeiträge eines Selbstständigen für das Jahr 2015 auf gerade einmal ca. 265 € monatlich, das ist zunächst einmal erfreulich wenig, aber entsprechend schmal sind auch die Gegenleistungen. 

Wenig Kranken- und kein Arbeitslosengeld

Dieser Pflichtbeitrag basiert nämlich auf Einnahmen von gerade einmal 900 € im Monat, völlig unabhängig davon, was der Selbstständige tatsächlich verdient. Damit stehen ihm im Falle einer Krankheit gerade einmal 585 € monatlich zu. Selbst wenn er wollte, mehr als ein Gehalt von 3.597 Euro monatlich kann er gar nicht absichern. 

Und das ist noch nicht alles, Arbeitsunfälle sind bei Selbstständigen nicht mitversichert, für Handwerker also eigentlich eine ganz schlechte Lösung! Arbeitslosengeld, eigentlich mitversichert, erhält man in den wenigsten Fällen, denn wie will man schon nachweisen, dass man überhaupt keine Aufträge hat?

Da hat es ein Angestellter schon deutlich besser, denn er hat gleich zwei Vorteile: Zum einen bemessen sich die Sozialversicherungsbeiträge nach seinem tatsächlichen Gehalt (ca 6,35 % davon), und er hat, anders als der Selbstständige, einen „Partner“, der kräftig mit dazuzahlt, nämlich der Arbeitgeber, der ca 35-38 % der Sozialleistungen des Angestellten bezahlt. Entsprechend ist das Paket an Sozialleistungen deutlich größer: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosengeld, Rentenanspruch. 

Hier ein Beispiel: Einem Angestellten mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.100 € verbleiben, nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge, ca. 1.600 € Nettogehalt, der Arbeitgeber hingegen muss, einschließlich der Sozialleistungen, die er für den Arbeitnehmer erbringen muss, ca. 2.700 € monatlich aufbringen, seine jährlichen Kosten liegen also bei 32.400 €.

Nur der Arbeitgeber spart

Ein Selbstständiger erhält zwar im Monat ebenfalls 2.100 Euro, muss seinen Sozialversicherungsbeitrag bezahlen und hat damit zunächst im Monat 1.835 € zur Verfügung, (von denen er aber noch seine Einkommensteuer bezahlen muss). Damit steht er kaum besser als ein Angestellter. 

Freuen kann sich nur der Arbeitgeber, seine jährlichen Kosten liegen (nur) bei 25.200 Euro, und die gesetzliche Abfindung (immerhin 33 Arbeitstage pro Arbeitsjahr) muss er auch nicht zahlen. 

Dr. Armin Reichmann

Rechtsanwalt / Abogado

Palma de Mallorca

www.dr-reichmann.com

Tel. 971 91 50 40

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