Senat fordert „Fünfte Freiheit der Luft“ für die Kanaren


Mit der „Fünften Freiheit“ auf den kanarischen Flughäfen würden neue Verbindungen geschaffen. Foto: WB

Bei einem entsprechenden Abkommen könnten internationale Airlines auf den Kanaren zwischenlanden und Passagiere aufnehmen

Kanarische Inseln – Der Senat hat die Anwendung der „Fünften Freiheit der Luft“ auf den Kanaren beantragt. Die Senatoren stimmten überein, dass die Anwendung dieses Luftrechts vorteilhaft für die Kanarischen Inseln sei und den Archipel dem Ziel näherbringe, sich als Knotenpunkt zwischen drei Kontinenten zu etablieren.

Die „Fünfte Freiheit der Luft“ erlaubt den Transport von Passagieren und Waren zwischen für die Fluggesellschaft „fremden“ Staaten, solange der Start- oder Endpunkt des Fluges im Heimatland der Airline liegt. So kommt die „Fünfte Freiheit der Luft“ zum Tragen, wenn beispielsweise die Lufthansa von Frankfurt über Warschau nach Kairo fliegt und in Warschau Passagiere aufnimmt.

Dieses Privileg hängt von entsprechenden Abkommen zwischen den beteiligten Staaten ab und gilt in Spanien beispielsweise auf dem Flughafen Madrid.

Die „Fünfte Freiheit“ wäre von großem Interesse, schließlich fördert sie die Anbindung sowie die wirtschaftliche Entwicklung und erlaubt die Einrichtung neuer internationaler Routen und die Erschließung neuer Märkte.

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