Sie verstehen mal wieder nur Spanisch?!


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Unser Rechtsberatungsangebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten. Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Rechtsfragen.

Durch die Spezialisierung unserer Rechtsanwälte in den einzelnen Fachrichtungen ist eine breite Abdeckung im spanischen, sowie im deutschen Rechtssystem garantiert. Wir können auf langjährige Erfahrung auf folgenden Rechtsgebieten zurückgreifen:

Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Erb- und Familienrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Immobilien- und Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei bürokratischen Angelegenheiten, Behördengängen oder Firmengründungen. Besonders hervorzuheben sind unsere Kenntnisse und die Beratung aller Angelegenheiten in der Betreuung von Eigentümergemeinschaften (Comunidades de Propietarios).

In unserer Kanzlei wird Deutsch, Spanisch, Englisch und Italienisch gesprochen.

Seit Neuestem wird unser Team durch die deutsche Rechtsanwältin Sonja Ahlert verstärkt, die als Partnerin in die Kanzlei eingetreten ist. Die Juristin, die an der Universität Göttingen ihren deutschen und an der Universität La Laguna ihren spanischen Jura-Abschluss absolvierte, lebt und arbeitet schon seit einigen Jahren auf Teneriffa und ist in der Anwaltskammer in Santa Cruz eingeschrieben.

Priorität hat für sie der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Anwalt:

„Das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die optimale Beratung Ihrer Rechtsangelegenheiten und das Erreichen Ihres Ziels entscheidend. Ich stehe für die persönliche Betreuung aller meiner Mandanten mit dem Hintergrund eines spezialisierten Teams“, so Sonja Ahlert.

„Dies ist vor allem wichtig für Mandanten, die sich im Ausland befinden, der Sprache nicht mächtig sind und eventuell auch die Gegebenheiten nicht genauer kennen“, so die Juristin weiter. „Hier finden Sie in mir eine kompetente Ansprechpartnerin und Beraterin, die Ihnen in jedem Fall persönliche Rechtsberatung und -beistand leistet“.

Die Büros der Kanzlei Goya finden Sie in Santa Cruz und Playa de las Americas. Darüber hinaus sind Terminvereinbarungen in Puerto de la Cruz jederzeit möglich.

Avd. Buenos Aires 54  

38003 S/C de Tenerife und

Avd. Rafael Puig Lluvina

C.C. Verónica 3, Local 7 

38660 Playa de las Américas

M:(+34) 685 55 57 02

T:  (+34) 922 20 24 95

F: (+34) 922 28 31 34

E: goyaabogados@gmail.com

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