Sieben Jahre Verfahrensdauer und zehn Freisprüche

Richterin Mercedes Alaya ist in Spanien berühmt wegen der Mammutprozesse „EREgate“ und „Caso Edu“ bei denen u.a. Mitglieder der andalusischen Regionalregierung auf der Anklagebank saßen. Foto: EFE

Richterin Mercedes Alaya ist in Spanien berühmt wegen der Mammutprozesse „EREgate“ und „Caso Edu“ bei denen u.a. Mitglieder der andalusischen Regionalregierung auf der Anklagebank saßen. Foto: EFE

Der Justizgeneralrat rügt „ungerechtfertigte Verzögerungen“ der Richterin Mercedes Alaya im Fall Mercasevilla

Sevilla – Der spanische Justizgeneralrat hat in der Verfahrensführung einer andalusischen Richterin im sogenannten „Mercasevilla“-Fall ein „anormales Funktionieren“ der Rechtsprechung festgestellt. Mercedes Alaya habe es während des Untersuchungsverfahrens zu diesem Fall zu „ungerechtfertigten Verzögerungen“ kommen lassen.
Die Richterin Mercedes Alaya ist wegen zweier Mammutprozesse gegen ehemalige Mitglieder der andalusischen Regionalregierung – „EREgate“, ein Skandal um zweckentfremdete Kurzarbeitsgelder, und „Caso Edu“, bei dem es um die Veruntreuung von Weiterbildungssubventionen geht – in Spanien sehr bekannt. Sie wurde mittlerweile befördert und an den andalusischen Gerichtshof berufen.
Das Verfahren zum „Caso Mercasevilla“ begann im Jahr 2009 und endete 2017 mit einem Freispruch für alle zehn Angeklagten. Zu diesen gehören der ehemalige stellvertretende Bürgermeister von Sevilla und lokale Leiter der Vereinigten Linken (Izquierda Unida), Antonio Rodrigo Torrijos, sowie ein ehemaliger leitender Beamter der Stadtverwaltung namens Domingo Enrique Castaño (PSOE). Beide fordern vom Staat nun 147.000 Euro Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die sie während der acht Jahre unter Anklage erlitten haben, und den Schaden, welchen ihre Reputation aufgrund des Verfahrens genommen hat.
Aufgrund dieses Entschädigungsantrages forderte das Justizministerium beim Justizgeneralrat einen Bericht an, um zu klären, ob es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Der Sprecher des Justizgeneralrates, Álvaro Cuesta, räumte nun ein, dass es in diesem Verfahren „ungerechtfertigte Verzögerungen“ gegeben habe, und kommt damit zu demselben Schluss, wie die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft und alle Anwälte der Beschuldigten. Diese hatten in den vergangenen Jahren immer wieder bemängelt, dass die Richterin den Prozess „Mercasevilla“ wiederholt wegen der Mammutverfahren „EREgate“ und „Edu“ vernachlässige und blockiere. Die Einschätzung des Justizgeneralrates ist zwar nicht bindend, doch üblicherweise bewilligt das Justizministerium Entschädigungen, wenn der Justitzgeneralrat in einem Fall ein mangelhaftes Funktionieren der Justiz anerkannt hat.
Die Anzeige beim Justizministerium hebt drei Zeiträume der Inaktivität der Richterin von zwei, drei und vier Monaten innerhalb der Jahre 2012 und 2013 hervor. Zudem wird moniert, dass Alaya am Ende des Untersuchungsverfahrens vergaß, das Urteil an die subsidiär haftende Baufirma Sanma zu schicken, was eine Verzögerung von eineinhalb Jahren nach sich zog.
Sollte sich die Regierung entscheiden, Rodrigo Torrijos zu entschädigen, so will dieser fordern, dass die Richterin selbst diese Summe zahlen muss: „Ich werde verlangen, dass nicht wir, die Spanier, für eine mutmaßliche Nachlässigkeit Alayas zahlen müssen“, erklärte der ehemalige Chef der Vereinigten Linken in Sevilla. Die Anklage beschädigte Rodrigo Torrijos bei den Wahlen 2011, die er verlor, nachdem er in der vorherigen Legislaturperiode in Koalition mit der PSOE den Stadtrat von Sevilla geführt hatte. Im Zuge dieser Ereignisse wurde stattdessen der Ex-Minister Juan Ignacio Zoido, der Kläger im Fall Mercasevilla war, zum Bürgermeister gewählt.

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