EU verklagt Spanien


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Foto: EFE

Die EU-Kommission erhebt Klage beim EuGH wegen Nichterfüllung der EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Brüssel – Spanien hat seine Gesetzgebung im Bereich des Strafrechtes bisher nicht an die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz angepasst. Die EU-Kommission hat im Juli beschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof EuGH zu erheben, weil Spanien über ein Jahr im Verzug ist und die Kommission bisher über keinerlei Maßnahmen zur Anpassung an den von der EU vorgegebenen Rahmen informiert hat. Zudem wird die Verhängung eines Bußgeldes von 8,7 Millionen Euro gefordert, welches sich mit jedem Tag, den die Richtlinie nicht erfüllt wird, um 21.321 Euro erhöhen soll.

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr“ wurde im April 2016 verabschiedet und trat im darauf­folgenden Monat in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sollten ihre Gesetzgebung innerhalb von zwei Jahren, bis zum Mai 2018, anpassen. Spanien und Griechenland haben dies jedoch nicht getan.

Nun wird Klage gegen beide Länder erhoben, weil der Schutz der persönlichen Daten für die EU „ein unveräußerliches Grundrecht“ darstellt. Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz stellt eine Reihe von Regeln für die Behandlung persönlicher Daten durch die Polizei auf, damit Opfer, Zeugen und Verdächtige „im Umfeld strafrechtlicher Ermittlungen angemessen geschützt“ sind, heißt es in einer Verlautbarung aus Brüssel. Außerdem erleichtert die Richtlinie die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizeikräften, Staatsanwälten und Richtern, weshalb die EU sie als einen entscheidenden Faktor im Kampf gegen den Terrorismus und das Verbrechen in Europa ansieht.

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