Sozialversicherungs-„Flatrate“ geplant


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Einstiegshilfe für junge Selbstständige

Wie Arbeitsministerin Fátima Bañez auf dem 40. Jahrestag des Europäischen Gewerkschaftsbundes verkündete, beinhaltet die der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit dienende „Strategie für Unternehmertum und Arbeit“ auch einen Aktionsplan mit einer Reihe von Sofort-Maßnahmen.

Madrid – Dazu gehört auch eine „Sozialversicherungs-Flat­rate“ für junge Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Normalerweise ist bei der Anmeldung eines Gewerbes vom ersten Monat an ein Sozialversicherungsbeitrag von mindestens 250 Euro zu leisten, unabhängig davon, ob die neubegonnene selbstständige Tätigkeit schon etwas abwirft oder nicht. Diese Tatsache stellt eine Einstiegshürde dar, die mit dieser Maßnahme abgemildert werden soll. Es ist geplant, dass Männer unter 30 und Frauen unter 35 Jahren, die sich „Autónomo“ melden, in den ersten sechs Monaten nur 50 Euro monatlich an die Sozialkassen abführen müssen. Danach sollen die Jungunternehmer noch zwei Jahre lang eine Reduzierung ihrer Sozialabgaben um 30% in Anspruch nehmen können.

Die hohe Jugendarbeitslosigkeit von 55% in Spanien und sogar 70% auf den Kanarischen Inseln soll mit diesem Anreiz zur Selbstständigkeit reduziert werden. Auf den Inseln gibt es rund 140.000 junge Arbeitslose, die die 50-Euro-Flatrate in Anspruch nehmen könnten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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