Bei begründeter medizinischer Indikation
Spanien hat am 21. April erstmalig zwei Paaren erlaubt, vor einer künstlichen Befruchtung Embryonen auf Krebserkrankungen untersuchen zu lassen.
Madrid – Bei einem Paar dürfen die nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung gezeugten Embryonen auf Genmutationen untersucht werden, die Brustkrebs verursachen können. Im zweiten Fall geht es darum, Schildrüsenkrebs zu verhindern, für den eine familiäre Veranlagung vorliegt.
Spanien ist somit nach Großbritannien das zweite Land weltweit, das eine medizinisch begründete Embryonen-Auswahl erlaubt und zwar nicht nur wie bisher in Fällen, die eine 100-prozentige Wahrscheinlichkeit der Krankheit voraussetzen. Das heißt, auch wenn nur eine stark erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung gegeben ist, darf getestet werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]