Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf hat die Aufgabe, die Einhaltung eben dieser Rechte zu überwachen und deren Verletzungen gegebenenfalls aufzudecken.
Madrid – Er löste im Jahre 2006 die vormalige Menschenrechtskommission ab, nachdem der UN-Generalsekretär Kofi Anan eine Reform der Vereinten Nationen durchgeführt hatte. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat der Rat aber nur noch 47 Mitgliedsländer, die in dreijährigem Turnus wechseln, wobei eine einmalige Verlängerung des Mandats möglich ist. Er versteht sich als ein Nebenorgan der UN-Generalversammlung, die aus 192 Ländern gebildet wird. Um in den Menschenrechtsrat gewählt zu werden, sind mindestens 97 Ja-Stimmen erforderlich. Die 47 Sitze im Rat sind nach Regionen aufgeteilt: 13 Länder aus Afrika, 13 aus Asien, 6 aus Osteuropa, 8 aus Lateinamerika und der Karibik, sowie 7 Länder aus Westeuropa und anderen Staaten.
Spanien stellte sich schon 2008 zur Wahl, verlor aber die Abstimmung gegen Großbritannien. 2011 werden Italien und die Niederlande aus der Westeuropagruppe ausscheiden, und es kandidieren dort nur Spanien und die Schweiz, so dass der Wahl diesmal nichts im Wege steht.
Im Verdachtsfall kann der Rat die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Auch kann ein Mitgliedsland aus dem Rat ausgeschlossen werden, wenn es die Menschenrechte verletzt. Das ist aber noch nicht vorgekommen, und daher sitzen auch Länder wie Kuba, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Staaten von Amerika im Menschenrechtsrat, um die Einhaltung dessen zu überwachen, was sie selbst in vielen Fällen nicht so genau nehmen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]