Die Verantwortlichen sollen zur Rechenschaft gezogen werden
Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón hat Ende April eine erneute Untersuchung der Folterungen angeordnet, die sich in den letzten Jahren in Guantánamo und anderen US-Gefangenenlagern zugetragen haben sollen.
Madrid – Es gebe konkrete Hinweise für die Existenz eines systematischen Planes zur Folter und Misshandlung von Gefangenen, insbesondere was das Gefangenenlager in Guantánamo, Kuba, betrifft. Dieser verstoße gegen die Genfer Konventionen sowie zahlreiche andere internationale Abkommen, begründet Garzón seine Entscheidung in einem zehnseitigen Beschluss.
Täter, Hintermänner und Komplizen
Die Untersuchungen richten sich gegen die „mutmaßlichen Täter, Hintermänner und Komplizen“ der Folterungen. Davon sind ebenso wenig hohe Befehlshaber der US-Armee sowie des Geheimdienstes CIA ausgenommen wie die Personen, die diesen „Plan erdacht und genehmigt haben“.
Der Nationale Gerichtshof Spaniens sei in diesem Fall zuständig, da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handle, argumentiert der Untersuchungsrichter weiter.
„Spanischer Taliban“
Er stützt seine jetzt eingeleitete Voruntersuchung unter anderem auf die Foltervorwürfe von Hamed Abderramán Ahmed, des einzigen Spaniers, der in Guantánamo gefangen gehalten wurde. Am 13. Februar 2004 erstattete dieser Anzeige wegen der dort erlittenen Misshandlungen. Der „spanische Taliban“, wie er hierzulande genannt wird, war von Garzón wegen Zugehörigkeit zu dem Netzwerk dschihadistischer Terrorgruppen Al Qaidas zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil jedoch wieder auf, da die in Guantánamo erwirkten Beweise als gänzlich rechtsunwirksam angesehen wurden.
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