Spanischer Staat soll für Timeshare-Betrug haften


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Ein französisches Ehepaar hat über das Amtsgericht Chalons-en-Champagne Anzeige erstattet

Anzeigen gegen Timeshare-Unternehmen auf den Kanarischen Inseln sind keine Seltenheit. Immer wieder tauchen auf dem Immobilienmarkt des Teilzeiteigentums Betrüger auf, die unbedarfte Urlauber um ihr Geld bringen.

Ein französisches Ehepaar hat jetzt den spanischen Staat wegen eines vermeintlichen Timeshare-Betrugs verklagt. In ihrer Heimatstadt Chalons-en-Champagne haben Michel und Claude Hamm beim Amtsgericht Anzeige erstattet. Sie vertreten den Standpunkt, dass der spanische Staat für den Betrug zu haften hat, weil er „Mafiamethoden auf den Kanarischen Inseln duldet“, erklärte der Anwalt des Ehepaars, Emmanuel Ludot.

Die Kläger schätzen den von ihnen erlittenen Schaden – inklusive Verlust ihres Timeshare-Wohnrechtes – auf 150.000 Euro, und fordern außerdem eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro.

Michel und Claude Hamm hatten im Jahr 2001 auf den Kanarischen Inseln zum Preis von 19.500 Euro 10 Wochen Teilzeiteigentum in einer Appartementanlage erworben. Als sie sich später entschlossen, ihre Timeshare-Rechte zu verkaufen, bot sich dieselbe Firma, von der sie seinerzeit gekauft hatten, an, den Wiederverkauf in die Wege zu leiten.

Im September 2005 teilte das Unternehmen Proyecto Tour Canarias, das mit einer Agentur in Santa Cruz de Tenerife zusammenarbeitet, den Klägern mit, dass ihre Timesharerechte für 129.277 Euro an eine Britin weiterverkauft wurden. Bevor ihnen jedoch das Geld überwiesen werden könne müssten die Notarkosten in Höhe von 12.811 Euro bezahlt sein, wurde ihnen mitgeteilt. Nachdem die Hamms den geforderten Betrag per Überweisungsauftrag aus Frankreich bezahlt hatten, hörten sie nie wieder etwas von der neuen Eigentümerin, geschweige denn von den Vermittlern des Geschäfts. Natürlich kam auch nie der versprochene Scheck über 129.277 Euro an.

Die Anzeige der Eheleute Hamm richtet sich gegen Herrn José Luis Rodríguez Zapatero in seiner Eigenschaft als Regierungschef, „da der spanische Staat anscheinend keine Eile hat, nationales Recht auf den Kanarischen Inseln geltend zu machen“. Im Anzeigentext wird der spanischen Regierung eine Frist von zweieinhalb Monaten eingeräumt, um sich beim Gericht in Chalons-en-Champagne zu äußern.

Dass Michel und Claude Hamm keine Anzeige in Spanien erstattet haben, weder gegen die mutmaßlichen Betrüger noch gegen die Behörden, sondern in ihrem Heimatland, rechtfertigt ihr Anwalt damit, dass sich ein Teil des Betruges in Frankreich abgespielt habe und es sich bei den Klägern um französische Staatsbürger handele.

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