Spezielle frühkindliche Betreuung


Familien fordern ein Gesetz zur Absicherung der Rechte

Kanarische Inseln – Familien, Vereinigungen und Experten haben sich zusammengeschlossen und wollen per Gesetz die Betreuung von Babys und Kleinkindern mit speziellen Bedürfnissen, wie Frühgeborene, Kinder mit Down-Syndrom, Autismus, Asperger-Syndrom oder Hyperaktivität, sichern. Ein Entwurf des entsprechenden, von der Podemos-Partei unterstützten Gesetzes wurde vor Kurzem auf Teneriffa vorgelegt.

Den Initiatoren geht es darum, die individuelle Betreuung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren, die aufgrund unterschiedlicher Pathologien spezielle Bedürfnisse haben, gesetzlich zu garantieren. Von Geburt an sollen die Kinder betreut und gefördert werden, um ihnen später Chancengleichheit und höchstmögliche Autonomie zu gewährleisten.

Bereits seit Jahren fordern Eltern und Experten den Aufbau eines Betreuungsnetzwerkes auf den Kanaren. Vor 26 Jahren wurde die Psychomotorik-Aula der Universität von La Laguna gegründet. Es handelt sich nicht um ein offizielles Angebot, doch raten die Ärzte den betroffenen Eltern zum Besuch der Einrichtung. Oftmals müssen die Eltern die Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn auch nach zähem Ringen im vergangenen Jahr eine Subvention beschlossen wurde. Nun hoffen die Familien auf die Verlängerung dieser finanziellen Unterstützung. Erschwerend ist auch, dass die Kinder nur Zugang zu der Einrichtung bekommen, wenn ihre Behinderung als solche medizinisch anerkannt wurde, wie ein Vater berichtete. Wenn die Familien auf einer kleineren Insel leben, wird der Zugang noch schwieriger, weil es dort an dem nötigen Fachpersonal fehlt.

Ein Gesetz soll das Recht der Kinder auf die nötige Betreuung nun sichern.

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