Steuerpflicht


Wir sind eifrige Leser vom „Wochenblatt“, bedanken uns auch hiermit bei der Redaktion für die umfangreichen Infos. Vor Jahren haben Sie einmal einen Bericht über Steuerpflicht geschrieben. Da ging es um das Steuerformular 211 über Eigennutzung des Eigentümers in den Wintermonaten November-April. Wir sind keine Residenten, vermieten auch nicht. Berechnungsgrundlage %(?) von der Grundsteuer – Kataster. Das wird jährlich über Einzug bei der Deutschen Bank geregelt. No Problem! Ist ein Muss, das wissen wir! Aber Ihr Bericht damals hat andere Steuern infrage gestellt für EU-Bürger. Hat sich da was in Brüssel EU geändert? Bitte mal unverbindliche Info, wenn es was Neues gibt. Dafür sind wir Euch dankbar. Bekannte würden sich auch freuen zu erfahren, was Sache ist. Hoffen, dass wir von Euch hören werden.

Detlef Warn
San Eugenio

Sehr geehrter Herr Warn,

in Bezug auf die Besteuerung der Eigennutzung von Wohnungseigentum hat sich nach Auskunft unseres Steuerberaters nichts geändert. Bei der Änderung aus Brüssel, auf die Sie sich offenbar beziehen, ging es seinerzeit um die unterschiedliche Behandlung von Residenten und Nicht-Residenten bei der Erbschaftssteuer.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Wochenblatt-Redaktion

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