Geschäftsinhaber inserierte nicht auf Katalanisch
Ein Gericht in Barcelona verurteilte Manuel Nevot, Inhaber des Immobilienbüros „Finques Nevot“, zu 800 Euro Strafe, weil sein Firmenschild in Vilanova i la Geltrú (Katalonien) nur auf Spanisch abgefasst war, ebenso auch die vorgeschriebenen Beschwerdeblätter.
Barcelona – Dies sei eine „Verletzung der sprachlichen Verbraucherrechte“. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht die Verwendung des Spanischen sondern das Fehlen des Katalanischen sanktioniert werde. Firmenchef Nevot ging in Berufung und ist der Meinung, das Urteil verletze mindestens fünf Artikel der spanischen Verfassung, wie auch die Freiheit, die Sprache seiner Wahl zu benutzen, wie sie in internationalen Abkommen über die Bürgerrechte festgelegt sei. Er kündigte an, seinen Fall notfalls vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg zu bringen. Was die katalanischen Beschwerdeblätter angeht, behauptete er, sehr wohl solche zu haben, nur seien sie am Tag der Kontrolle nicht auffindbar gewesen.
Die spanischen Gesetze zum Schutz der offiziellen Minderheitssprachen Katalanisch, Baskisch und Galicisch sind eine Reaktion auf die Unterdrückung eben dieser Sprachen zu den Zeiten General Francos. Auch in anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich und Polen gibt es Gesetze, die die Verwendung der Landessprache etwa in der Werbung vorschreiben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]