Streit um Gerichtsbezirke erhitzt die Gemüter


© Moisés Pérez

Oberster Rat der richterlichen Gewalt plant Zusammenlegung

Derzeit sorgt ein Vorschlag des Obersten Rates der richterlichen Gewalt bei mehreren kanarischen Gemeinden für Furore, denn die obersten Justizexperten wollen diverse Gerichtsbezirke zusammenlegen.

Im Rahmen der allgemeinen Diskussion über die Zusammenlegung spanischer Gerichtsbezirke präsentierte der Rat kürzlich seinen Vorschlag. Während bisher die spanischen Gerichtsbezirke einen Radius von 15 km bzw. 50.000 Einwohner abdeckten, erweiterten die Justizexperten die Parameter nun auf eine maximale Fahrtzeit von einer Stunde zwischen dem entferntesten Wohnort und der Bezirkshauptstadt bzw. eine Abdeckung von 100.000 Einwohnern. Die weiteren Entfernungen sollen nach Meinung des Rates durch einen verstärkten Einsatz der Telekommunikation und der neuen Technologien ausgeglichen werden. Gemäß der Pressestelle des Rates soll die Zentralisierung die Qualität des Rechtswesens und dessen Bürgerservice verbessern.

Bei der Umsetzung dieses Vorschlags würden die Kanaren statt 19 nur noch 11 Gerichtsbezirke haben. In der Provinz Santa Cruz de Tenerife würden fünf, in der Provinz Las Palmas de Gran Canaria drei Gerichtsbezirke der Reform zum Opfer fallen. Die Justizexperten stellen sich die Neuordnung auf den Kanaren folgendermaßen vor: die Gerichtsbezirke Santa Cruz und Güímar, Arona und Granadilla, Puerto de la Cruz, La Orotava und Icod de los Vinos; Las Palmas und Arucas und Santa María de Guía, San Bartolomé de Tirajana und Telde sollen zusammengelegt werden. Auch die beiden Gerichtsbezirke La Palmas sollen zu einem verschmelzen. Ob Gerichtsstellen geschlossen, wie die Arbeit verteilt und ob Arbeitsplätze gestrichen werden sollen, ließ der Rat offen.

Die Reaktionen auf den Vorschlag des Obersten Rates der richterlichen Gewalt ließen nicht lange auf sich warten, und viele Räte betroffener Gemeinden antworteten nicht nur mit Empörung, sondern formulierten offizielle Gegenanträge. Darunter auch Güímar, wo Bürgermeister Rafael Yanes insbesondere die neuen Parameter kritisierte, die die Inselcharakteristik der Kanaren nicht in Betracht zögen. Es könne doch nicht angehen, dass die 60.000 Anwohner des Tales von Güímar immer nach Santa Cruz fahren müssten, so Yanes. Auch die Vertreter von Gran Canarias nördlich gelegenen Gemeinden verurteilten den Plan und kündigten an, „bis zum Ende ihrer Kräfte dagegen zu kämpfen“, denn ihrer Meinung nach verstößt dieser gegen das Recht auf Gleichheit vor der Justiz vieler Personen.

Inmaculada Montalbán, Mitglied des Obersten Rates der richterlichen Gewalt, erklärte, in den betroffenen Gemeinden würden Gerichtsstellen für „kleinere“ gerichtliche Formalitäten wie die Einreichung von Schriftstücken, die Einlegung von Rechtsmitteln und für bestimmte Maßnahmen und Vorgänge sehr wohl aufrecht erhalten bleiben. Sie wies darauf hin, dass die Zentralisierung spezifischer Rechtsdienste deren Leistung erheblich verbessern würde.

Tatsache ist, dass es sich hier nur um einen Vorschlag handelt und die Entscheidung über eine Neuordnung beim Justizministerium liegt. Das hat auch schon eine entsprechende Kommission zusammengestellt, die den Vorschlag prüfen und eine eigene „Bezirkslandkarte“ aufstellen soll. Francisco Hernández Spínola, Leiter der kanarischen Ressorts Präsidentschaft, Justiz und Gleichberechtigung, kündigte gegenüber einer Tageszeitung an, das ausgearbeitete Projekt könne bereits im September vorliegen. Dann würden Justizministerium und autonome Regionen darüber beraten und entscheiden.

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