Abgänger ausländischer Schulsysteme müssen bald keine Sonderaufnahmeprüfung für das Studium an spanischen Universitäten mehr ablegen
Die Regierung will in diesem Jahr noch die generelle Regulierung der neuen Aufnahmeprüfung für das Hochschulstudium (in Deutschland die Reifeprüfung bzw. Abitur) verabschieden, die bereits für die Abgänger des Schuljahres 2009-2010 gültig sein wird.
Madrid – Dabei soll unter anderem auch endlich die Situation für die erfolgreichen Abgänger ausländischer Schulsysteme verbessert werden. Bislang sah sich nämlich beispielsweise ein deutscher Schulabgänger mit erfolgreich bestandener Reifeprüfung, der in Spanien studieren wollten, gezwungen, erneut eine Aufnahmeprüfung abzulegen, die in etwa der spanischen Selectividad gleichkam, allerdings über die UNED, also der spanischen Universität für Fernstudien abgenommen wurde.
Auch betroffen: die deutschen Auslandsschulen
Das galt beispielsweise auch für die Schüler, die ihr deutsches Abitur an einer deutschen Auslandsschule in Spanien absolvierten. Nach der deutschen Reifeprüfung mussten sie noch die Selectividad über die UNED bestehen, um an einer spanischen Hochschule studieren zu dürfen.
In einer Mitteilung des spanischen Bildungsministeriums heißt es diesbezüglich konkret, dass erfolgreiche Schulabgänger ausländischer Schulsysteme bereits ab dem Schuljahr 2007-2008 nicht mehr gezwungen sind, die Selectividad zu absolvieren, um in Spanien studieren zu dürfen. Das gilt für alle Schulsysteme innerhalb der EU. Für Länder außerhalb der EU kann das nur anerkannt werden, wenn ein bilaterales Abkommen besteht.
Gleiche Bedingungen für alle
Vonseiten des Bildungsministeriums wird betont, dass für die Abgänger ausländischer Schulsysteme die gleichen Bedingungen gelten sollen, wie für die spanischen. Das heißt, sie dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
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