Über 12.000 Euro Schmerzensgeld für Bullying-Opfer


Erstmalig wurde eine Schule wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verurteilt

In Spanien vergeht in der letzten Zeit kaum noch ein Tag, an dem nicht in den Medien über einen neuen Fall von Bullying berichtet wird, dem englischen Begriff für Aggression unter Schülern, der sich nach und nach auch im spanischen Sprachgebrauch gefestigt hat.

Granada – Jetzt wurde erstmalig eine Schule in Granada zur Zahlung von 12.360 Euro Schmerzensgeld an einen Schüler verurteilt, der Opfer der Schikanen eines Mitschülers geworden ist. In erster Instanz hat ein Gericht entschieden, dass die staatlich zugelassene Privatschule Juan XXIII zwar nicht „Verursacher“ der zugefügten Schmerzen, wohl aber dafür „verantwortlich“ ist, denn sie habe gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen.

Zugetragen hatte sich die Aggression im Juni 2003, als sich Täter und Opfer, beide damals 16 Jahre alt, in einem Klassenraum befanden. In Anwesenheit einer Lehrerin, die allerdings in dem Moment mit dem Rücken zur Klasse stand, gab der Täter dem Opfer eine Ohrfeige.

In dem Urteil heißt es, der Täter habe das Opfer ohne „vorherige wörtliche Auseinandersetzung“ geschlagen und ihm dabei eine Trommelfellperforation zugefügt. Erst zwei Jahr nach der Tat habe der Schüler die vollständige Hörfähigkeit wiedererlangt.

Für den Richter war bei seinem Urteil ausschlaggebend, dass der Täter bereits vorher mehrmals wegen ähnlicher Vorkommnisse aufgefallen war. Dadurch wurde die Verteidigung hinfällig, die sich darauf gestützt hatte, dass es sich um einen „Einzelfall“ gehandelt habe. Nach der Ansicht des Richters hätte die Schule angesichts der Vorgeschichte des Täters besonders aufmerksam agieren müssen.

Die Schule prüft derzeit noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

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