Umstrittener „Sonnensteuer“-Entwurf geändert


Die Volksanwältin positioniert sich gegen das Gesetzesvorhaben, Greenpeace demonstriert

Industrieminister Soria will das umstrittene Gesetzesvorhaben, mit dem die spanische Regierung eine Abgabe auf durch Sonnenkollektoren selbsterzeugten Strom einführen will, abändern und die im Volksmund „Sonnensteuer“ (impuesto al sol) genannte Gebühr für Kleinkonsumenten senken.

Nach dem neuen Vorschlag müssten Eigentümer einer Anlage mit unter 10 Kilowatt Leistung die „variable Gebühr“ nicht zahlen, wohl jedoch den Grundbetrag, der als Beitrag zur Unterhaltung des Stromnetzes und für den Ausgleich von Stromtarifdefiziten gedacht ist. 

Diese Abänderung des Gesetzesvorhabens, welches im September verabschiedet werden soll, betrifft nur die Kleinerzeuger, da die genannte Leistung nur für die Versorgung mittlerer Privathaushalte geeignet ist. Unternehmen dagegen, die durch die Selbstversorgung mit Sonnenenergie größere Einsparungen erreichen können, sollen beide Gebührenarten zahlen müssen. 

Das Industrieministerium behauptet, der Verzicht auf die „Eigenverbrauchsgebühr“ stelle eine Steuersubvention zu Lasten der anderen Konsumenten dar, da der Selbstversorger keine Mehrwert- und Energiesteuer zahle. Schließlich bediene er sich der Unterstützung des Stromnetzes, auch wenn er keine Energie daraus verbrauche. 

In dem abgeänderten Gesetzesentwurf ist auch der größte Teil des bürokratischen Aufwandes für die Genehmigung der Installation von Solarpaneelen gestrichen worden. Insbesondere die Machbarkeitsstudie für den Anschluss an das Stromnetz. Auch für die ultraperiphären Gebiete wie die Kanaren, Balearen, Ceuta und Melilla soll es Abschläge bei den Gebühren geben. 

Die Volksanwältin stellt sich gegen die „Sonnensteuer“

Das Büro des spanischen Volksanwalts, ein konstitutionelles Organ, welches die Aufgabe hat, die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger durch die Regierung zu überwachen, hat das Energie-Staatssekretariat offiziell dazu aufgefordert, die Selbstversorger-Gebühr für Solaranlagen nicht einzuführen. Schon vor einem Jahr ließ es dem Energieministerium ein Schreiben zukommen, in welchem es formulierte: „Es muss jedem Bürger erlaubt sein, Fotovoltaik-Paneele als Energiesparmaßnahme zu nutzen, ohne eine Gebühr für die in seiner eigenen Anlage selbst produzierte und verbrauchte Energie zahlen zu müssen.“ Diese Aufforderung bleibt gültig in Erwartung der Veröffentlichung der neuen Version des geplanten Selbstversorger-Erlasses. 

Die Volksanwältin erachtet die Abgabe nur dann als sinnvoll, wenn die Anlage überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeist. Wenn dagegen ein Bürger Energie ausschließlich zu dem Zweck erzeugt, sie selbst zu nutzen, „darf man ihm keine Auflagen machen, die ihn einem Stromproduzenten gleichstellen.“ Für einen Kamin, der mit natürlichen Ressourcen (Feuerholz etc.) betrieben werde, müssten auch weder Gebühren gezahlt noch Eintragungen in einem öffentlichen Register vorgenommen werden. 

Die Institution des Volksanwalts wendet sich dagegen, die Betreiber privater Solaranlagen zu verpflichten, diese registrieren zu lassen. Der umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, den Eigentümern von Solaranlagen Bußgelder von bis zu 60 Millionen Euro aufzuerlegen, wenn sie diese nicht eintragen lassen. 

Greenpeace protestiert

Auch die Umweltorganisation Greenpeace sieht sich mit dem neuen Bußgeldwahn der spanischen Regierung konfrontiert. Vier Aktivisten, die an einem Gebäude vor dem Energieministerium ein Plakat mit der Aufschrift „Sonnensteuer NEIN“ ausrollen wollten wurden vorläufig verhaftet und müssen nun nach dem neuen „Gesetz für Bürgersicherheit“, besser bekannt als „Maulkorbgesetz“ (Ley Mordaza), mit hohen Ordnungsstrafen rechnen. 

Greenpeace wertet die geplante Solaranlagen-Gebühr als eine Steuer auf die Sonne. Ein Sprecher von Greenpeace sagt dazu: „Wir versuchen zu verhindern, dass diese Steuer beschlossen wird. Dieses Thema ruft große Entrüstung in der Bevölkerung hervor. Warum müssen wir für eine kostenlose Ressource bezahlen?“

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