Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen und Schadenersatz
Murcia – Das Mar Menor, das „Kleine Meer“, befindet sich im Südosten Spaniens, in Murcia, und ist die größte Salzwasserlagune Europas. Die Lagune wird seit Jahrzehnten durch die illegalen landwirtschaftlichen Vorgehensweisen verschmutzt. Die Staatsanwaltschaft hat nun für den ehemaligen Landwirtschaftsminister Antonio Cerdá (PP) und den ehemaligen Wasserkommissar des Wasserverbands „Confederación Hidrográfica del Segura“ (CHS), Manuel Aldeguer (PSOE), Haftstrafen von je 21 Monaten gefordert. Sie sieht es als bewiesen an, dass die ehemaligen Beamten nichts gegen die zunehmende Verbreitung von illegalen Brunnen und von Entsalzungsanlagen unternommen haben. Von diesen Anlagen werden die landwirtschaftlichen Abwässer, die aufgrund des Einsatzes von Stickstoffdünger zur Optimierung der Ernten entstehen und schädlich für die Umwelt sind, in die Salzlagune geleitet und führen zu irreparablen Schäden.
Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass alle Verordnungen des Landwirtschaftsministeriums, um umweltschädliche Einleitungen in die Salzlagune zu verhindern, missachtet wurden. Der damalige Landwirtschaftsminister Antonio Cerdá „hätte es versäumt, ein wirksames System von Kontrollen einzuführen, um die Einhaltung der Vorschriften durch die Landwirte zu gewährleisten“, so die Staatsanwaltschaft. In Bezug auf den ehemaligen Wasserkommissar des Wasserverbandes CHS, Manuel Aldeguer, weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass er 2007 und 2008 bei externen Unternehmen Studien über die Nutzung von Entsalzungsanlagen ohne Lizenz in Auftrag gegeben hat. Aldeguer, so der Staatsanwalt, „war sich der Existenz einer großen Anzahl von illegalen Entsalzungsanlagen bewusst“. Er hätte keine Entscheidung über deren Kontrolle und Sanktionierung getroffen und damit die Illegalität zugelassen. Zusätzlich zu den Haftstrafen werden Geldstrafen in Höhe von 5.760 Euro und die Erteilung eines Berufsverbots von neun Jahren für öffentliche Ämter gefordert.
Die Staatsanwaltschaft fordert ebenso für 39 Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen Haftstrafen zwischen fünf Monaten und sechs Jahren, sowie Schadenersatz in Höhe von 1.800 bis 1,7 Millionen Euro für die Umweltschäden, die sie verursacht haben. Weiterhin wird von 37 Landwirten und Unternehmen eine zivilrechtliche Haftung für die Schäden gefordert, die an der öffentlichen See- und Landfläche entstanden sind. Die Entschädigungssummen betragen zwischen 31.000 und 1,7 Millionen Euro.
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