Unternehmen am Pranger


Der Generaldirektor des Generalschatzamtes der Sozialversicherung Javier Aibar, im Bild mit der Generaldirektorin der Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion Marisol Serrano, hat die Veröffentlichung der Schuldnerliste angekündigt. Foto: EFE

1.100 Firmen haben Sozialversicherungsschulden von über einer Million Euro und sollen veröffentlicht werden

Madrid – Die Regierung beabsichtigt, eine Liste derjenigen Firmen und Selbstständigen aufzustellen, die der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social) über eine Million Euro schulden. Dafür ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die zusammen mit dem Staatshaushalt für 2019 verabschiedet werden soll.

Die Regelung könnte, wie der Generaldirektor des Generalschatzamtes der Seguridad Social (TGSS), Javier Aibar, erklärte, notfalls auch per Dekret erlassen werden, falls sich die Haushaltsverhandlungen zu lang hinziehen sollten.

Nach den jüngsten intern festgestellten Daten gibt es, Aibar zufolge, 1.100 Schuldner, die der Seguridad Social jeweils über eine Million Euro an Sozialabgaben schulden. Größtenteils handelt es sich dabei um Unternehmen, da es kaum Selbstständige (Autónomos) gibt, deren Rückstände eine solche Größenordnung erreichen.

Allein im laufenden Jahr beläuft sich die Summe aller Außenstände der Seguridad Social auf 1,8 Milliarden Euro. Zählt man die Schulden der letzten vier Jahre dazu, sind es 4,477 Milliarden Euro. Die in den davorliegenden Jahren angefallenen Außenstände verjähren.

Soll die Liste der Millionenschuldner veröffentlicht werden, ist eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungs- gesetzes (Ley General de la Seguridad Social) nötig. Wenn das erreicht und eine Liste der Verbindlichkeiten der Großschuldner aufgestellt ist, wird die Seguridad Social Firmen zunächst auffordern, die ausstehenden Sozialabgaben zu begleichen. Wer dem nicht nachkommt, wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass er in die Schuldnerliste aufgenommen werden könnte, und diese veröffentlicht wird.

Aibar kündigte an, dass die Liste der Sozialversicherung mit der Schuldnerliste der Finanzbehörden, die ebenfalls veröffentlicht wird, abgeglichen und in Zukunft regelmäßig herausgebracht werden würde, da es sich um eine „Abschreckungsmaßnahme“ handle.

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