Unzulässige Entlassungen

Ryanair stel­l­te einen zweiten Kurzar- beitsantrag, nachdem ein Gericht die Airline zur Wiedereinstellung von über 200 Mitarbeitern verurteilt hatte. Foto: EFE

Ryanair stel­l­te einen zweiten Kurzar- beitsantrag, nachdem ein Gericht die Airline zur Wiedereinstellung von über 200 Mitarbeitern verurteilt hatte. Foto: EFE

Ryanair umgeht Urteil durch Kurzarbeit

Die Gewerkschaft USO legte Widerspruch ein. Das Arbeitsministerium nahm daraufhin die Genehmigung wieder zurück.

Madrid – Das Arbeits- und Sozialministerium hat, nach Angaben der Gewerkschaft USO, einer Beschwerde der Arbeitnehmervertretung stattgegeben, welche diese gegen die Genehmigung eines zweiten Kurz- arbeitsantrages (ERTE) der Fluggesellschaft Ryanair eingelegt hat.
Der Spanische Oberste Gerichtshof, die Audiencia Nacional, hatte Ende April 2020 die Massenentlassung von 224 Arbeitnehmern aus den Basen von Ryanair in Girona sowie auf Teneriffa, Gran Canaria und Lanzarote annulliert und das Unternehmen dazu verurteilt, die Mitarbeiter sofort wieder an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz zu beschäftigen und die Löhne rückwirkend seit Januar nachzuzahlen. Ryanair hatte daraufhin für 194 von ihnen einen Kurzarbeitsantrag wegen höherer Gewalt aufgrund der Corona-Epidemie gestellt, der rückwirkend ab Mitte März gelten sollte. Dieser wurde zunächst durch Nichtbescheidung (silencio administrativo) automatisch genehmigt, wie es dieser Tage – bedingt durch die große Anzahl von Kurzarbeitsanträgen – häufig geschieht.
Die USO widersprach und reichte außerdem eine Klage bei der Audiencia Nacional ein, deren Verhandlung für September angesetzt ist. Die Arbeitsinspektion schloss sich nach Prüfung des Widerspruchs der Sichtweise der Gewerkschaft an. Diese argumentierte, Ryanair wolle durch den rückwirkenden Kurzarbeitsantrag eine Wiedereinstellung der Arbeitnehmer nur simulieren, um sich die Löhne zu sparen, welche die Mitarbeiter seit dem Zeitpunkt der unrechtmäßigen Entlassung hätten erhalten müssen.

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