Urteil gegen Spanien in einem Fall von Polizeigewalt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg. Foto: EFE

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg. Foto: EFE

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt spanischer Klägerin recht

Madrid – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien dafür verurteilt, „keine tiefgehenden und effektiven Ermittlungen“ im Fall einer jungen Frau durchgeführt zu haben, die 2012 am Rande der „Rodea el Congreso“-Demonstration in Madrid ungerechtfertigter Polizeigewalt ausgesetzt gewesen war. Die Frau war von Polizisten unter Anwendung großer Gewalt aus einer Bar im Madrider Stadtteil Huertas befördert worden, in die sie sich geflüchtet hatte, um vor den immer heftiger werdenden Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten Schutz zu suchen.

In seinem Urteil befindet der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg, es sei ausreichend bewiesen, dass im Fall der Klägerin Ghanima Julia López Martínez, Jahrgang 1986 und ansässig in Madrid, gegen den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen worden sei, in dem es heißt: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

In ihrer Klage hatte López Martínez angegeben, sie sei von den Polizisten im Rahmen der Räumung der Bar „geschlagen und erniedrigt“ worden. Sie hatte sich mit zwei Freundinnen in die Bar geflüchtet, um nicht in die heftigen Straßenrandale hineingezogen zu werden, die sich nach Ende der von linksorientierten Gruppierungen organisierten Demonstration vom 29. September 2012 ereigneten.

In dem nun gefällten Urteil wurde befunden, Spanien habe in diesem Fall keine „wirksame Ermittlung“ durchgeführt, um die Identität der Polizisten festzustellen. Die Behörden seien weder imstande gewesen, diese zu identifizieren noch zu befragen, um die Verhältnismäßigkeit ihres Verhaltens gegenüber der Klägerin festzustellen.
Der Staat muss der Klägerin nun wegen des erlittenen immateriellen Schadens 1.000 Euro Entschädigung zahlen.

Mit dem Urteil gibt Straßburg der spanischen NGO „Rights International Spain“ recht, die López Martínez bei ihrer Klage unterstützt hatte und von Beginn darlegte, dieser Fall sei ein „repräsentatives Beispiel für das systematische Scheitern des spanischen Staates im Hinblick auf die Durchführung eingehender, angemessener und effektiver Ermittlungen bei Vorwürfen, in denen es um Folter und Misshandlung“ gehe.

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