Urteil im „Fall Stratvs“


Ex-Bürgermeisterin Gladys Acuña nahm in einer Pressekonferenz Stellung zu ihrer Verurteilung. Foto: EFE

Die Bürgermeisterin von Yaiza tritt wegen ihrer Verurteilung zurück, wird jedoch in Berufung gehen. Mit ihr wurden sieben weitere Angeklagte verurteilt

Lanzarote – Der Oberste Kanarische Gerichtshof hat Gladys Acuña, die Bürgermeisterin von Yaiza und Regionalabgeordnete der Nueva Canarias (NC), zu einem 14-jährigen Verbot der Amtsausübung verurteilt, weil sie, entgegen den Raumordnungsvorschriften, eine Baugenehmigung für die Bodega Stratvs im Schutzgebiet La Geria erteilt hat. Verurteilt wurden zudem sieben weitere Mitglieder der Stadtverwaltung. Auch der Eigentümer der Weinkellerei Stratvs, Juan Francisco Rosa, sowie ein Ingenieur der Inselregierung Lanzarotes waren angeklagt, wurden jedoch freigesprochen.

Bodega im Naturschutzgebiet

La Geria ist eine schwarze Vulkanlandschaft, in der zahllose halbrunde Steinmäucherchen Weinreben vor dem Wind schützen. Der Wein, der in dieser unter Naturschutz stehenden Gegend wächst, hat es in den letzten Jahren zu einiger Berühmtheit gebracht.

In eben diesem Schutzgebiet, genauer gesagt im Barranco del Obispo, hat einer der größten Tourismusunternehmer der Insel, Juan Francisco Rosa Marrero, eine Weinkellerei von 12.000 Quadratmetern Größe errichtet.

Fast eineinhalb Jahrzehnte nach Baubeginn kam der Fall vor Gericht. Außer Juan Francisco Rosa wurden sechzehn weitere Personen angeklagt, die meisten Mitglieder verschiedener Verwaltungen und Behörden, welche die notwendigen Genehmigungen entgegen den gültigen Bauvorschriften erteilt hatten. Der Staatsanwalt sprach damals vom „schlimmsten Anschlag“ auf die Umwelt Lanzarotes, seit die Insel 1993 zum Biosphärenreservat erklärt worden war.

In dem Verfahren war für den nun freigesprochenen Unternehmer zunächst eine Gefängnistrafe von 15 Jahren gefordert worden, wegen ver- schiedener Umwelt- und Wirtschaftsdelikte und Verstößen gegen die Bauvorschriften.

Um überhaupt im Schutzgebiert bauen zu können, beantragte Rosa eine Genehmigung für den Umbau eines bereits bestehenden Hauses von 171 Quadratmetern Größe und den Bau einer unterirdischen Bodega von 900 Quadratmetern Fläche. Obwohl es sich um ein Schutzgebiet handelte, erteilten die Stadt Yaiza, die Inselregierung und die Kanarenregierung entgegen den geltenden Bestimmungen die notwendigen Genehmigungen.

Daraufhin errichtete der Bauherr einen 12.000 Quadratmeter großen Komplex, der eine industrielle Weinkellerei, ein Restaurant, ein Ladengeschäft, gepflasterte Terrassen, eine Küche, Bäder und Parkplätze umfasste. Die Bauarbeiten begannen im Jahr 2003 und dauerten bis 2012 an.

Da aus Sicht der Staatsanwaltschaft Bauarbeiten dieses Ausmaßes nicht ohne die Mithilfe der Verwaltungsorgane möglich gewesen wären, forderte sie auch für die Bürgermeisterin von Yaiza eine hohe Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Bodega wurde schließlich im Jahr 2013 auf richterliche Anordnung stillgelegt, und die preisgekrönten Weine der Kellerei verschwanden nach und nach wieder vom Markt.

In dem Verfahren traten die Eigentümer von Grundstücken, die sich der Bauherr angeeignet hatte, um Teile seiner Bodega darauf zu bauen, als Nebenkläger auf.

Juan Francisco Rosa besitzt mehrere Hotels auf Lanzarote. Drei von ihnen wurde die Lizenz entzogen, weil er sich nicht an den zehnjährigen Baustopp gehalten hatte, der ab dem Jahr 2000 das unkontrollierte Anwachsen der Bebauung der Insel verhindern sollte.

Am Ende verhängte das Gericht keinerlei Freiheitsstrafen, sondern mehrjährige Amtsausübungsverbote für die beteiligten Amtsträger, sowie Geldstrafen – im Fall der Bürgermei- sterin von Yaiza 10.800 Euro.

Gladys Acuña erklärte in einer Pressekonferenz, dass sie zwar als Bürgermeisterin zurücktrete, wie es das Urteil vorschreibt, doch weiter ihr Mandat im Parlament wahrnehmen werde. Sie habe nichts Illegales getan und werde gegen das Urteil in Berufung gehen.

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