Verbraucherschützer nehmen Banken ins Visier


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Der Übermacht der Banken soll Einhalt geboten werden

Der kanarische Verbraucherschutz hat als Erster spanienweit seine Inspektoren ausgeschickt, um die Banken unter die Lupe zu nehmen und sie bei Existenz sittenwidriger Klauseln zu bestrafen.

Gustavo Matos, Direktor des kanarischen Verbraucherschutzamtes, kündigte den Beginn der Kontrollinspektionen für Mitte Juni an. Alle auf den Inseln arbeitenden Finanzinstitute würden bis Anfang Juli überprüft werden, versicherte Matos. Ziel der bisher in Spanien einzigartigen Aktion sei die Aufdeckung sittenwidriger Klauseln, die mit Strafen zwischen 3.000 und 15.000 Euro geahndet würden.

Nachdem die Kunden jahrelang eher schutzlos den Banken gegenüberstanden, hat sich in letzter Zeit in Sachen Verbraucherschutz endlich etwas getan. So erklärten der Oberste Gerichtshof und das Handelsgericht von Sevilla die sogenannte „cláusula suelo“ in Darlehensverträgen als missbräuchlich, sprich die Festsetzung einer Mindestgrenze des in Spanien variablen Zinssatzes bei Hypotheken. Mit den beiden Präzedenz-Urteilen im Gepäck sprachen zwei Verbraucherverbände dann bei der Nationalbank in Madrid vor, um   die Darlehensverträge mit „cláusula suelo“ für missbräuchlich erklären zu lassen. Die Nationalbank erklärte sich für nicht zuständig und verwies auf die regionalen Verbraucherschutzämter.

Das nahmen die kanarischen Verbraucherschützer zum Anlass, um als Erste in ganz Spanien tätig zu werden, gab Matos bekannt. Bei der aktuellen Kampagne sollen alle Banken auf Verwendung missbräuchlicher Klauseln untersucht werden, nicht nur in Darlehensverträgen sondern beispielsweise auch in Konten- oder Kreditkartenverträgen. In dieser Materie gibt es bereits einige Präzedenzfälle, welche die Verbraucherschützer zur Anwendung bringen wollen.

Matos forderte die Bürger zur Anzeige auf, schließlich seien sie „die besten Inspektoren“. Zwar könne das Verbraucherschutzamt weder den Vertrag für nichtig erklären noch das Geld zurückholen, doch sei das Finanzinstitut einmal abgestraft, hätten es die Kunden vor Gericht um einiges leichter, erklärte Matos.

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