Verfahren zur Verpachtung des Taoro-Gebäudes ist eröffnet


Das Hotel Taoro wurde 1890 als erstes Grand Hotel Spaniens eingeweiht. Rund 100 Jahre lang galt das Taoro-Hotel als Wahrzeichen von Puerto de la Cruz. Hier nächtigten unter anderem Persönlichkeiten wie der Herzog von Windsor Edward VIII., der spanische König Alfonso XIII., der belgische König Albert I. und Agatha Christie. Foto: fotosaereasdecanarias.com

Investoren können bis Mitte September ihre Vorschläge einreichen

Teneriffa – Das Cabildo hat dieser Tage lokalen Investoren die Bedingungen für die Verpachtung des einstigen Taoro-Hotels und des angrenzenden, von der Gemeinde Puerto de la Cruz abgetretenen Grundstücks, vorgestellt.

Inselpräsident Carlos Alonso erklärte vor 50 Unternehmern und Vertretern von Hotelketten, Ziel des Verfahrens sei, dass die Antragsteller ein langfristiges Geschäftsmodell entwickelten, welches den für Puerto de la Cruz wichtigen Qualitäts- und Exzellenzkriterien entspreche, sodass das Taoro-Gebäude Teil der Erneuerung des Urlaubszieles werde.

Alberto Bernabé, Leiter des Tourismusamtes, stellte den Anwesenden die Bedingungen im Detail vor. Demnach sei die Hauptnutzung des 12.122 qm großen Gebäudes als touristische Unterkunft mit mindestens fünf Sternen festgelegt worden. Bernabé klärte auf, dass jedoch daneben auch andere Aktivitäten bildender, sportlicher, verwaltender, kultureller, kommerzieller, sozialer oder freizeitlicher Natur, auch auf dem anliegenden, 1.608 qm großen Grundstück, möglich wären. „Damit handelt es sich um eine gute Gelegenheit für Investoren,“ so Bernabé.

Voraussetzung für die Verpachtung des Gebäudes ist dessen Renovierung. Die Mindest-Investitionssumme liegt bei 15,3 Millionen Euro. Bis zu einer Summe von 18,8 Millionen Euro werden die Renovierungskosten dem Pächter zu 80% angerechnet und durch Erlass der Pacht von 941.000 Euro im Jahr praktisch ersetzt. Die Renovierungsarbeiten müssen innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Erst nach Ablauf der Bauarbeiten beginnt die auf 40 Jahre festgelegte Pachtzeit.

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