Verfassungsgericht bestätigt die Grundsteuerbefreiung der Kirche


Das Gesetz der Regierung Navarras verstößt gegen das Grundgesetz

Das Spanische Verfassungsgericht hat einstimmig bestätigt, dass die Befreiung der Katholischen Kirche von den Grundbesitzabgaben „IBI“ für ihre Immobilien aller Art gesetzeskonform ist.

Pamplona – Diese Entscheidung entspricht einem Einspruch, den die Spanische Regierung gegen ein Gesetz eingelegt hat, welches die Regionalregierung Navarras beschlossen hatte. Danach wurde den Gemeindeverwaltungen in der Region das Recht eingeräumt, für alle der Katholischen Kirche gehörenden Immobilien – ausgenommen Gebäude, in denen Gottesdienste abgehalten werden – Grundbesitzabgaben zu erheben.

Das Gericht vertritt die Meinung, dass der Absatz sieben des Gesetzes, welches die regionale Gesetzgebung über die Finanzierung der Gemeinden modifiziert, gegen die Verfassung verstößt. Es missachte die Verpflichtungen des Spanischen Staates gegenüber der Katholischen Kirche, den Evangelischen, Israelischen und Islamischen Gemeinschaften, wie die Regierung in ihrem Einspruch ausgeführt hatte, der im vergangenen Juli eingereicht worden war. Schon nach wenigen Tagen war dieser Einspruch vom Verfassungsgericht angenommen und das umstrittene Gesetz außer Kraft gesetzt worden.

Konkret liege der Verstoß darin, dass in dem Gesetz der Regionalregierung lediglich die Gebäude von der Grundbesitzabgabe befreit seien, in denen Gottesdienst stattfinden, während in den Verträgen mit dem Vatikan auch für die übrigen, der Kirche gehörenden Immobilien Steuerfreiheit besteht. In diesem Sinne hatten sich auch die Ministerien für Finanzen und Öffentliche Verwaltung in der Argumentation ihres Einspruchs geäußert.

Im März hatte das Regionalparlament Navarras die eingangs erwähnte Gesetzesänderung gegen die Stimmen der Partido Popular PP und „Union del Pueblo Navarro“ verabschiedet.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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