Rechnungshof soll Katholische Kirche überwachen


Foto: WB

PSOE, Podemos und Ciudadanos fordern, die Steuerzuwendungen an die Kirche durch das Tribunal de Cuentas prüfen zu lassen

Madrid – Die Oppositionsparteien PSOE, Podemos und Ciudadanos haben parallel zueinander Anträge bei der gemischten Kommission des Kongresses und Senats gestellt, in welchen sie fordern, die Einnahmen der Katholischen Kirche aus der Einkommensteuer (IRPF) einer jährlichen Überprüfung durch den Spanischen Rechnungshof zu unterziehen, ebenso wie alle anderen Institutionen, die Subventionen erhalten.

Für die Katholische Kirche gibt es im Steuerformular der spanischen Einkommensteuer einen Posten, den der Steuerzahler ankreuzen kann, um der Katholischen Kirche 0,7% des von ihm gezahlten Steuerbetrages zukommen zu lassen (Casilla de la Iglesia). Für soziale Zwecke gibt es einen ebensolchen Posten, der dieses Geld gemeinnützigen Organisationen zuweist. An die Katholische Kirche sind auf diesem Wege in den Jahren 2010 bis 2015 zusammen 1,4 Milliarden Euro an Steuergeldern geflossen.

In der spanischen Einkommensteuererklärung gibt es zwei Kästchen, die man ankreuzen kann, um zu bestimmen, dass 0,7% der gezahlten Steuer an die Katholische Kirche oder alternativ für soziale Zwecke abgeführt werden soll. Foto: WB

Die drei Parteien gemeinsam vereinen genügend Stimmen, um den Antrag in der parlamentarischen Kommission durchzubringen. Wie der Sprecher der Sozialisten in der Kommission, Antonio Hurtado, es formulierte: „Wir wollen, dass die Katholische Kirche das Gebiet der Transparenz betritt.“

Die Diskussion ist nicht neu, sie wird regelmäßig im Rechnungshof geführt, scheiterte bisher jedoch ebenso regelmäßig an den Stimmen der PP, die jedoch derzeit in der Minderheit regiert. Das Verhältnis der Katholischen Kirche zum spanischen Staat fußt auf internationalen Verträgen, dem Konkordat von 1953 und dem Übereinkommen zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl von 1979.

Keine „Casilla“ für die Evangelische Kirche

Der Oberste Gerichtshof hat eine Berufungsklage der Evangelischen Kirche zurückgewiesen, mittels derer diese forderte, in der Einkommensteuererklärung ebenso wie die Katholische Kirche mit einer „Casilla“ vertreten zu sein, einem Kästchen, durch dessen Ankreuzen auch ihr 0,7% des Steuerbetrages zugewiesen werden könnte. Der Oberste Gerichtshof stützt damit eine Entscheidung des Nationalen Gerichtshofes, die darauf beruht, dass nur die Katholische Kirsche ein Übereinkommen mit dem spanischen Staat unterzeichnet habe.

Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Ablehnung dieses Ansinnens durch den Staat die Grundrechte der Evangelischen Kirsche nicht verletze. Diese hatte in ihrer Klage Diskriminierung und eine Verletzung der Religionsfreiheit ins Feld geführt. Die Evangelische Kirche will mit ihrem Anliegen nun vor das Verfassungsgericht ziehen.

Das Justizministerium seinerseits plant, das Problem in der kommenden Legislaturperiode von sich aus aufzugreifen und die Möglichkeit zu prüfen, sieben Religionsgemeinschaften, die in Spanien verwurzelt sind, ebenfalls in das IRPF Steuererklärungsformular aufzunehmen. Es handelt sich dabei um Muslime, Protestanten, Juden, Mormonen, Buddhisten, Zeugen Jehovas und Orthodoxe Christen. Die Spanische Bischofskonferenz ließ verlauten, dass vonseiten der Katholischen Kirsche keine Einwände dagegen bestünden.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.