Verfassungsgericht läßt Klage gegen Sparkurs zu


Gesundheits- und Bildungsministerien greifen Spargesetze an

Das Spanische Verfassungsgericht hat die Klage der kanarischen, katalanischen und baskischen Regionalregierungen gegen verschiedene Artikel der Gesetzesverordnung zur Straffung der öffentlichen Bildungskosten und der Nachhaltigkeit des spanischen Gesundheitssystems zugelassen.

Madrid – Es wird Verfassungswidrigkeit und Kompetenzüberschreitung geltend gemacht. Die Gesetzesverordnung zum Bildungswesen, die im April 2012 verabschiedet wurde, enthält unter anderem folgende Maßnahmen: die Schülerzahl pro Klasse wird um 20% angehoben, die Lehrerschaft muss mindestens 20 bis 25 Wochenstunden Unterricht erteilen, und die Studiengebühren werden angehoben, sodass die Studenten 15% bis 25% der Kosten ihres Studiums selbst tragen.

Die Gesetzesverordnung zu den Maßnahmen im Gesundheitssystem aus dem selben Monat änderte die Bedingungen der Zuzahlung bei Medikamenten, die auch auf die Rentner ausgedehnt wurde und sprach den Immigranten ohne Papiere die Krankenkassenkarte ab. Der Vizepräsident und Leiter des Bildungsressorts der Kanarenregierung, José Miguel Pérez, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts und erinnerte daran, dass die Artikel, die sich auf die Unterrichtsstunden und Vertretungen der Lehrer beziehen, in seinen Kompetenzbereich hineinreichen und damit dem Artikel 86 der Verfassung widersprechen sowie das Recht auf Bildung verletzen.

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