Verfassungsgericht verteidigt Kündigung trotz Krankschreibung


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Die Mehrheit der Obersten Richter entschied zugunsten der Freiheit und der Produktivität des Unternehmens

Madrid – Das Spanische Verfassungsgericht hat entschieden, dass ein Angestellter, der in zwei Monaten mindestens 20% seiner Arbeitszeit fehlt, trotz Krankschreibung oder sonstiger legaler Rechtfertigungsgründe rechtmäßig entlassen werden darf. Die Obersten Richter stützen ihre Ent- ­scheidung auf „die Freiheit des Unternehmens und die Verteidigung der Produktivität“. Unter ihnen gab es jedoch auch drei Verfechter des Schutzes der Berufstätigen.
Eine Angestellte aus Barcelona brachte den Fall vor das Verfassungsgericht. Sie hatte neun von 40 Tagen entschuldigt gefehlt, woraufhin ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte. Die Angestellte verlangte vor dem Amtsgericht eine Aufhebung der Kündigung und parallel vor dem Verfassungsgericht eine Normenkontrolle des zugrunde gelegten Gesetzes.
Bei der letzten Reform des Arbeitsgesetzes hatte die Partido Popular im Jahr 2012 durchgesetzt, dass ein Angestellter trotz legalem Rechtfertigungsgrund, also beispielsweise einem ärztlichen Attest, mit entsprechender Entschädigung gekündigt werden darf, wenn er mehr als 20% in zwei Monaten oder 25% in vier Monaten nicht anwesend ist. Ausgenommen ist die Abwesenheit wegen einer ärztlichen Behandlung von Krebs oder einer anderen schweren Krankheit.
Die Obersten Richter hinterfragten nun, ob diese Regelung mit dem Verfassungsrecht bzw. den Grundrechten vereinbar ist, und sahen dies als gegeben an. Die Mehrheit der Richter vertritt die Ansicht, eine entsprechende Kündigung schade nicht der Gesundheit des Angestellten und verletze somit nicht das Recht auf körperliche Integrität. Sie vertreten die Meinung, dass schwere Erkrankungen von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Norm verhindere einen bedeutenden Anstieg der Lohnkosten auf Seiten der Unternehmen und sei aufgrund der Freiheit der Unternehmen und des Schutzes der Produktivität gerechtfertigt.
Doch die Entscheidung fiel nicht einstimmig aus. Fernando Valdés und Cándido Gómez-Pumpido hielten dagegen, bei der Entscheidungsfindung sei nicht der spezifische Krankheitsgrund der Angestellten berücksichtigt worden. Die Behauptung, das Fehlen dieser einen Angestellten würde die Produktivität des Unternehmens mindern, sei unverhältnismäßig. Die Gesundheit verdiene einen höheren Schutz.
María Luisa Balaguer schloss sich diesen Argumenten an und fügte hinzu, indirekt sei diese Angestellte als Frau benachteiligt worden. Die Frauen würden stärker von Arbeit und Familie belastet als die Männer. Das wiederum würde sich auf ihre Gesundheit auswirken.

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