Verkehrsbehörde ändert Benachrichtigungsweg


© Wochenblatt

Strafzettel per E-Mail oder SMS

Ende November hat die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) wichtige Veränderungen bei der Bekanntgabe von Verkehrsverstößen und Strafen, der Ankündigung von technischen Überprüfungen etc. vorgenommen und viele Benachrichtigungen auf das Internet verlegt.

Madrid – Auf der Webseite der Verkehrsbehörde wurden zwei neue Instrumente angelegt mit Namen „dev“ und „testra“.

Bei dem „dev“ handelt es sich um ein elektronisches System zur Bekanntgabe von Mitteilungen, Ankündigungen und Mahnungen hinsichtlich Führerschein und Fahrzeug online bzw. per E-Mail oder SMS.

Die für Privatpersonen freiwillige aber für Unternehmen obligatorische Anmeldung erfolgt über die Webseite http://www. dgt.es und den Button dev. Hierfür ist allerdings ein digitales Zertifikat erforderlich, das die Identität des Nutzers sicherstellt.

Einmal angemeldet werden dem Nutzer online bzw. per E-Mail oder SMS Verkehrsvergehen, Strafzettel und Punktestand mitgeteilt, er wird über baldigen Ablauf von Führerschein und Versicherung informiert und an die bevorstehende technische Überprüfung seines Fahrzeugs erinnert, usw. Außerdem kann man auf der  Seite bei Verkehrsverstößen den verantwortlichen Fahrer identifizieren, Einwendungen gegen Strafzettel erheben oder das entsprechende Bußgeld begleichen.

Der „testra“ ersetzt die bisherige Veröffentlichung unzustellbarer Strafzettel und Mitteilungen in den Gesetz- und Verkündungsblättern der Provinzen.

Über die Webseite www.dgt.es und den Button testra können Fahrer oder Fahrzeughalter mittels NIF oder Kennzeichen überprüfen, ob Mitteilungen der DGT nicht an sie zugestellt werden konnten. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich zu registrieren (dies ist in diesem Fall auch ohne digitalem Zertifikat möglich), um per E-Mail oder SMS über einen etwaigen Eintrag informiert zu werden. Die Kenntnisnahme ist wichtig, denn bereits 20 Tage nach Veröffentlichung der unzustellbaren Mitteilung zieht das Finanzamt den Betrag nebst Gebühren ein. 

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.