Vertrag von Lissabon


Recht auf Sonderbehandlung der Kanarischen Inseln definitiv festgeschrieben

Der soeben in Kraft getretene Vertrag von Lissabon bestätigt die Sonderstellung der Kanarischen Inseln innerhalb der EU.

Das gab die Außenbeauftragte der kanarischen Regierung, Elsa Casas, bekannt. Sie bezeichnete dies als „historisch bedeutsam“, da in diesem Vertrag unter anderem das „Recht auf Sonderbehandlung“ und „eine Garantie für die Weiterführung des Wirtschafts- und Steuersystems auf den Inseln (REF)“ festgeschrieben ist.

Ab jetzt, so sagte sie, sind die Bürger der Inseln „Bestandteil eines politisch-juristischen Gefüges innerhalb eines Systems, in dem die demokratischen Werte und die Menschenrechte respektiert werden und Schutz für die Benachteiligten geboten werden. Das alles im Rahmen eines effizienten und auf internationaler Ebene starken Staatengefüges.“

Der Vertrag von Lissabon enthalte alle Möglichkeiten, um effizienter, kohärenter, solidarischer und demokratischer“ zu agieren, was der EU ein breiteres politisches Gewicht in der Weltpolitik verschaffe.

Die kanarische Regierung sei sich der Tatsache bewusst, dass die EU mit diesem Vertrag nun über die Rechtsmittel verfüge, nach bestem Gutdünken zu verfahren und die EU zu dem zu machen, was die 27 Mitgliedsstaaten anstreben, „vorausgesetzt, sie sind fähig, die europäischen Interessen vor die nationalen zu stellen.“

Wichtig für die Kanaren

Besonders wichtig ist hier für die Kanaren, dass der Vertrag dem Archipel als einem der EU-Randgebiete eine Sonderbehandlung einräumt, um die Entfernung zum europäischen Kontinent und einen Ausgleich für die dadurch exis­tierenden wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligungen beizubehalten und zu fördern.

„Diese Garantien für die Gleichstellung innerhalb der europäischen Politik gewährleisten, dass einem europäischen Bürger der Kanaren die gleichen Chancen eingeräumt werden, wie einem europäischen Bürger, der in Deutschland, Österreich oder jedem anderen EU-Land lebt, und das ist ein großer Fortschritt.“

Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU.

Der Vertrag von Lissabon ersetzt die bestehenden Verträge nicht – er ändert sie lediglich ab. Durch den neuen Vertrag erhält die Europäische Union den rechtlichen Rahmen und die Mittel, die notwendig sind, um künftige Herausforderungen zu bewältigen und auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen.

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