Vorsicht bei der Absegnung des „Borrador“


Einkommensteuerkampagne für das Jahr 2008

Am 1. Mai hat die Kampagne zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in Spanien begonnen. Viele der Steuerzahler haben inzwischen schon den sogenannten „Borrador” erhalten.

Madrid – Der „Borrador” ist ein vom Finanzamt auf der Grundlage der Angaben des Vorjahres vorgefertigtes Formular, das es den Steuerzahlern besonders einfach machen soll, ihre Erklärung abzugeben. Wer mit den auf den „Borradores” verzeichneten Angaben nämlich einverstanden ist, kann ihn persönlich in den Finanzämtern, telefonisch, per Internet und sogar per SMS an die Nummer 5025 einfach bestätigen. Der Erfolg dieser vorgefertigten Formulare ist riesig: Ein Großteil der in Spanien abgegebenen Einkommensteuererklärungen gehen mit Hilfe der „Borradores” vonstatten.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn immer wieder kommt es vor, dass sich Fehler in den „Borrador” einschleichen. Besonders viele Fehler scheint es in diesem Jahr gegeben zu haben, jedenfalls haben die Behörden diesmal die Steuerzahler zur besonderen Aufmerksamkeit bei der Durchsicht ihrer Daten angehalten.

Besonders häufig auftretende Fehler sind:

1. Der Steuernachlass wegen Kaufs einer Immobilie fehlt. Experten raten Steuerzahlern, die beispielsweise eine Hypothek abzahlen, zum genauen Hinsehen in diesem Fall.

2. Der im vergangenen Jahr von der sozialistischen Regierung garantierte Steuernachlass von 400 Euro wird nicht immer korrekt angewandt.

3. Die Vorauszahlungen an Immobilien-Promoter für Wohnungen, die noch nicht gebaut sind, könnte fehlen.

4. Besonders häufig treten Fehler auf, wenn sich die Lebenssituation des Steuerzahlers im letzten Jahr geändert hat, beispielsweise wenn ein Kind geboren wurde oder Ehepartner sich getrennt haben.

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