Das Spanische Abgeordnetenhaus hat eine Verbilligung der Vorfälligkeitsgebühren vereinbart
Madrid – Die Mehrheit der parlamentarischen Gruppen des Abgeordnetenhauses hat sich darauf geeinigt, im neuen Immobilienkreditgesetz die vorzeitige Hypothekenablösung zu verbilligen. Bei den variablen Hypotheken war in dem Gesetzentwurf, den der ehemalige Finanzminister de Guindos hinterlassen hat, schon eine Absenkung der Gebühr vorgesehen, bis hin zu ihrem Wegfall nach drei bzw. fünf Jahren Laufzeit. Würden mit der Bank fünf Jahre vereinbart, sollte der Kunde 0,25% der vorzeitig zurückgezahlten Summe zahlen, bei drei Jahren 0,5%. Nun werden diese Gebühren sogar noch weiter abgesenkt, auf 0,15% bzw. 0,25%.
In der aktuell gültigen Gesetzgebung aus dem Jahr 1994 ist die Vorfälligkeitsgebühr auf höchstens 1% begrenzt, in einer weiteren von 2003 auf 0,5% für alle Kredite, die ab diesem Zeitpunkt vergeben wurden.
Bei den Festhypotheken werden die Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung ebenfalls auf die Hälfte reduziert. In der Gesetzesvorlage von de Guindos waren 4% während der ersten zehn Jahre vorgesehen und 3% für den Rest der Laufzeit, aktuell haben sich die Parteien nun auf 2% bzw. 1,5% geeinigt. Bisher gab es bei den Festhypotheken keine Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung.
Über das neue Immobilienkreditgesetz wird voraussichtlich in der letzten Parlamentssitzung des Jahres, am 20. Dezember, abgestimmt. Danach muss der Text vom Senat gebilligt werden und geht dann zurück an das Abgeordnetenhaus. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Die Abgeordneten von Podemos haben sich geweigert, das Gesetz zu unterstützen, weil ihnen der Text nicht weit genug geht.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]