Wahlrecht für deutsche Erbschaftssteuer läuft zum 30. Juni 2009 aus


Vor allem für Immobilienerben ist das Wahlrecht interessant

Das neue deutsche Erbschaftssteuergesetz ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Für Erbfälle, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 eingetreten sind, können Erben zwischen dem alten Erbschaftssteuerrecht und dem neuen Erbschaftssteuerrecht wählen.

Das Wahlrecht kann nur bis zum 30. Juni 2009 ausgeübt werden.

Voraussetzung ist, dass der Erbschaftssteuerbescheid in diesem Zeitraum ergangen ist. Selbst wenn er bereits bestandskräftig ist, kann er noch geändert werden, wenn der Antrag bis zum 30. Juni 2009 gestellt wird.

Erbschaftssteuerbescheide, die im Zeitraum 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 ergehen, können nur geändert werden, wenn sie nicht bestandskräftig sind. Gegen diese Bescheide muss Einspruch eingelegt werden.

Interessant ist das Wahlrecht vor allem für Erben von selbst genutzten Immobilien bzw. Unternehmen. Daher sollten Residenten in Spanien, die in diesem Zeitraum in Deutschland geerbt haben, in jedem Fall überprüfen, ob das alte oder das neue Erbschaftssteuerrecht für sie günstiger ist.

Wichtig ist vor allem, dass die Wahlmöglichkeit nur für Erbfälle gilt, nicht jedoch für Schenkungen.

Vor allem für Immobilienerben ist das Wahlrecht interessant. Das neue Erbschaftssteuerrecht begünstigt beispielsweise Kinder. Diese können z.B. ein Haus komplett steuerfrei erben, wenn sie die nächs­ten zehn Jahre darin wohnen und wenn das Haus nicht mehr als 200 m² Wohnfläche hat. Das Gleiche gilt für den überlebenden Ehegatten und für den eingetragenen Lebenspartner mit der zusätzlichen Vergünstigung, dass die 200 m² Begrenzung keine Anwendung findet. Als Faustregel gilt: Bei einer selbst genutzten Immobilie ist das neue Erbschaftssteuerrecht vielfach günstiger als das alte.

Dr. Helmut Spriegel

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Steuerrecht

El Hierro / München

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