Was gilt es im Alter zu beachten?


Mitteilungen der Seniorenresidenz Martina

Seit den 60er Jahren hat man beobachtet, wie sehr das Altwerden, das Kranksein und auch das Sterben aus dem Bewusstsein der Gesellschaft verdrängt wurde.

Alt an Lebensjahren zu sein, setzen heute leider immer mehr Menschen gleich mit geringer Leistungsfähigkeit, Verlust der Attraktivität und nachlassender Intelligenz. Berühmte Persönlichkeiten der Geschichte hätten somit aufgrund  ihrer Lebensjahre nichts mehr leisten dürfen, z.B. Albert Einstein, Leonardo da Vinci, Platon, Aristoteles uvm. Der Jugendwahn ist inzwischen leider so weit fortgeschritten, dass es immer mehr Menschen gibt, die beim ersten Anzeichen vom Mimikfalten in schwere Depressionen verfallen.

Das Alt- oder Gebrechlichwerden und das Sterben findet heute meist außerhalb der Familie unter Ausschluss der Öffentlichkeit, oft in einem Heim oder Krankenhaus statt. Aber viele sterbende Menschen werden leider zu oft über eine qualvoll lange Zeit durch die Schulmedizin am Leben gehalten.

Als Beispiel: die deutsche Pflegekasse zahlt fast gar nichts für Rehabilitations-Maßnahmen um einen alten Menschen wieder in das Leben zu integrieren, aber sehr viel für eine künstliche Ernährung mit Sonden.

Aus all diesen Gründen und der Einstellung unserer Gesellschaft gegenüber Alter und Krankheit sollte jeder Mensch ob jung oder alt, sich mit folgenden Themen auseinander setzen:

– Was möchte ich, wenn ich schwer erkranke und nicht mehr für mich sprechen kann.?

– Was geschieht mit mir im Falle meines Todes?

– Was wünsche ich mir wenn ich alt bin und nicht mehr in der Lage für mich selbst zu entscheiden?

Patientenverfügungen die z.B. mit Formulierungshilfen des deutschen Bundesministeriums für Justiz geschrieben wurden und notariell beglaubigt sind, werden in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt am besten anerkannt. Allerdings sollte man auch immer eine Person benennen, die einem helfen wird, die eigenen Interessen durchzusetzen. In Spanien sind Patientenverfügungen inzwischen staatlich geregelt und können registriert werden.

Patientenverfügung

Die Methode der Patientenverfügung, die sich bisher als am zuverlässigsten erwiesen hat, ist die Erstellung einer zweisprachigen Patientenverfügung die mit dem betreuenden Arzt besprochen wird und einen für die gesundheitlichen Belange zuständigen Bevollmächtigten ernennt. Diese Patientenverfügung sollte dann von einem Notar beurkundet werden. Patientenverfügungen für jüngere Menschen die beispielsweise unter einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, sollten immer bei der zuständigen Behörde in Santa Cruz registriert werden. Weitere Informationen und Musterformulare zum Herunterladen finden Sie auf der Website des Deutschen Konsulats in Las Palmas (www.las-palmas.diplo.de)

Vollmachten

Das führt uns zum Thema Vollmachten:

– Wem vertraue ich so sehr, dass ich ihm/ihr eine umfassende Vollmacht geben würde?

– Sollte man überhaupt eine umfassende bzw. Generalvollmacht erteilen?

– Bin ich mir sicher, dass die mit Vollmachten ausgestattete Person mein persönliches Wohlergehen im Auge behält und finanzielle Interessen sekundär sind?

– Wird die Person, die eine Betreuungsverfügung hat auch wirklich alles nur in meinem Sinne regeln und meine Wünsche respektieren?

Vollmachten können:

+ Gesundheitssorge

+ das Aufenthalts-Bestimmungsrecht

+ Umgang mit Behörden

+ Die Vermögenssorge

+ Eine Betreuungsverfügung

+ Die Vertretung vor Gericht

bestimmen.

Hilfe im Internet

Auch zu diesem Thema gibt es im Internet vom deutschen Bundesministerium der Justiz Formulierungshilfen und Vordrucke.

Die Erfahrung zeigt aber, dass man sich mit diesen Thema gründlich beschäftigen muss. Generell ist es besser, eine Vollmacht nicht nur an eine Person zu geben, sondern die Zuständigkeitsbereiche zu teilen.

Verfügt man über ein großes Vermögen sollte man rechtzeitig überlegen, ob man für verschiedene Bereiche einen Anwalt hinzu zieht und beauftragt, die Interessen zu vertreten bzw. auch gegenüber zukünftigen Erben zu verteildigen.

Kostenloser Beratungstermin

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Mirjam Repa-Reuss

Pflegedirektorin

Seniorenresidenz Martina, Puerto de la Cruz

Telefon 922 38 55 44

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.