Wegen Alkoholverkaufs an unter 18-Jährige bestraft


Der Eigentümer des Lokals warb im Internet

In Maspalomas im Süden Gran Canarias konnte die Nationalpolizei kürzlich in einem Nachtlokal den Geschäftsführer wegen Alkoholverkaufs an Jugendliche unter 18 Jahre stellen.

Bei einer „Fiesta“ waren den Minderjährigen für 10 Euro ein T-Shirt und zwei alkoholische Drinks angeboten worden. Die entsprechenden Eintrittskarten, die als Beweis dienten, trugen die jungen Leute bei sich.

Die Polizei hatte aufgrund eines Hinweises die Ermittlungen eingeleitet und war im Internet auf eine Website gestoßen, auf der das Lokal eindeutig Alkohol für Minderjährige anbot und für eine „Fiesta“ an einem ganz bestimmten Tag warb. Als die Polizei gegen 01.00 Uhr morgens das Lokal betrat, waren unter den Gästen acht Minderjährige, die jeweils einen Drink in der Hand hielten. Die Polizei brachte die Jugendlichen nach Hause. Dem Besitzer des Lokals droht eine saftige Strafe.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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