Widerstand gegen Brunnen-Schließung


Das Naturschutzgebiet Doñana soll endlich effektiv vor illegaler Wasser- ­entnahme geschützt werden. Das Bild zeigt einen der Illegalen Brunnen. Foto: EFE

Im Naturpark Doñana wurden 77 illegale Brunnen unbrauchbar gemacht

Madrid – Nach jahrelangen administrativen und juristischen Auseinandersetzungen sind Ende Juli im Naturschutzgebiet Doñana in Südspanien gegen den massiven Widerstand der betroffenen Landwirte und unter erheblichem Polizeiaufgebot 77 illegale Brunnen, die über Jahrzehnte unkontrolliert Wasser aus den geschützten Feuchtgebieten entnommen haben, zugeschüttet und versiegelt worden.

Der Naturpark Doñana ist eines der größten und wichtigsten Feuchtgebiete Europas. Er umfasst ein rund 70.000 Hektar großes Gebiet an der Atlantikküste nahe Sevilla und Cádiz, westlich der Mündung des Guadalquivir, und ist Heimat bzw. Durchzugsgebiet für über 300 Vogelarten. Seit Langem schon wird dem Naturpark für den bewässerungsintensiven Anbau von Erdbeeren, Tomaten und Paprika Grundwasser in großen Mengen entzogen. Dies geschieht nicht nur über die legale, gebührenpflichtige Zuteilung durch den Wasserverband „Confederación Hidrográfica del Guadalquivir“ (CHG), der dem Landwirtschaftsministerium untersteht, sondern zum großen Teil auch durch illegale Brunnen, deren Anzahl der WWF auf über Tausend schätzt.

Schon im Jahr 2017 ordnete der andalusische Oberste Gerichtshof (TSJA) die Schließung von 77 illegalen Brunnen im Westen des Parks an. Doch die Durchsetzung des Urteils scheiterte teils an mangelnder Kooperation der lokalen Behörden, teils am Widerstand der betroffenen Landwirte, welche die Mitarbeiter der CHG mehrfach bei der Versiegelung der Brunnen behinderten, bedrohten und verjagten.

Seit die EU-Kommission Anfang 2019 Klage gegen Spanien erhob, weil der Staat den Park nicht ausreichend gegen Raubbau schütze, kam Bewegung in die Sache. Schon Ende Juni versuchten die Mitarbeiter des Wasserverbandes mit Unterstützung der Guardia Civil das Urteil umzusetzen, doch rund 200 Landwirte hinderten sie daran, das Gebiet zu betreten. Etliche der Blockierer wurden angezeigt und mit Bußgeldern von 600 Euro belegt. Einen Monat später folgte ein weiterer Versuch. Dieses Mal bot die Guardia Civil deutlich mehr Einsatzkräfte auf und sperrte im Voraus die Zufahrtsstraßen zu den ersten 17 Brunnen, die an diesem Tag mit Erde zugeschüttet und mit Beton versiegelt wurden. Auf diese Weise gelang es schließlich, alle 77 Brunnen und zwei illegale Wasserreservoire innerhalb weniger Tage unbrauchbar zu machen.

Die EU-Kommission begrüßte das Erreichte, zieht die Klage jedoch nicht zurück, weil noch viele weitere negative Faktoren, wie die nicht umweltgerechte Wasserversorgung zwei­er Ortschaften innerhalb des Naturgebiets und zahlreiche weitere illegale Brunnen, eine stetige Schädigung der Doñana-Feuchtgebiete bewirken.

Die Bürgermeister der beiden betroffenen Gemeindegebiete stehen auf der Seite der Landwirte, was schon daraus ersichtlich wird, dass sich die geschlossenen illegalen Brunnen auf öffentlichem Grund und Boden befanden. Die lokalen Behörden haben die ungeregelte Grundwasserentnahme jedoch nicht nur geduldet, sondern sind in den vergangenen Jahren auch gerichtlich gegen eine Schließung der Brunnen vorgegangen. Nun hat der Bürgermeister von Lucena del Puerto einen Brief an den Wasserverband geschrieben, in welchem er die Lage der Landwirte als „dramatisch“ bezeichnet und fordert, dass der CHG ihnen Oberflächenwasser zur Verfügung stellen solle, um die Sperrung der Grundwasserzugänge auszugleichen.

Fast die Hälfte aller Werktätigen in Lucena arbeiten in der Landwirtschaft. Rund 60% der Erdbeerproduktion der Provinz Huelva wird in der Umgebung von Doñana erzeugt. Huelva wiederum erzeugt 85% der gesamten spanischen Erdbeerproduktion. So erklärt sich die wirtschaftliche Bedeutung für die Region und die Zurückhaltung der örtlichen Behörden bei der Bekämpfung des Wasserraubs. Dazu ließ die CHG verlauten, man arbeite nicht nur an der Schließung illegaler Brunnen, sondern auch an einer Regulierung der Bewässerungsrechte, damit die landwirtschaftliche Produktion weitergeführt werden könne.

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