Madrid – Romano van der Dussen ist 46 Jahre alt, die zwölf letzten Jahre verbrachte er im Gefängnis. Verurteilt zu fünfzehn Jahren Freiheitsentzug wegen drei vermeintlichen Vergewaltigungen. Nun lebt er wieder auf freiem Fuß.
In den Jahren seiner Gefangenschaft wurde er von anderen Sträflingen zusammengeschlagen und immer wieder in andere Strafanstalten verlegt. Nicht selten verbrachte er Wochen in Isolationshaft, denn nur so konnte seine Sicherheit gewährleistet werden.
Van der Dussen hatte vom Tage seiner Festnahme an jegliche Schuld bestritten, verurteilt wurde er aufgrund von „Erkennungsrunden“.
Im Jahr 2007 identifizierte die Polizei in der Wäsche eines Opfers in England das genetische Profil von Marc Dixie, einem Häftling, der wegen Vergewaltigung hinter Gittern sitzt. Es war identisch mit den Spuren, die in der Wäsche des spanischen Opfers gefunden wurden. Interpol setzte die spanische Polizei über diese entscheidende Information in Kenntnis, und die „Mühle“ der Bürokratie setzte sich in Bewegung. Sieben lange Jahre wartete van Dussen auf die Aufhebung des Urteils, bis er im Februar dieses Jahres die Strafanstalt von Palma de Mallorca hinter sich lassen konnte.
Aber nicht alles waren Schattenseiten. In seiner Gefangenschaft lernte er seine heutige Lebensgefährtin kennen, die Sozialarbeiterin, die ihm in den letzten Jahren in seinem Kampf um die Freiheit zur Seite stand.
Dennoch war die Rückkehr in die Freiheit nicht einfach. Depression, Verfolgungsangst, Misstrauen oder Panikanfälle gehören heute zu van Dussens Alltag und verschließen ihm viele Türen. Seine Unfähigkeit, engere Verbindungen zu knüpfen, machen ihn zu einem Außenseiter, seinen Arbeitsplatz in einem Restaurant hat er aufgrund seiner Ängste, von vielen Menschen umgeben zu sein, verloren.
Denn er wurde nicht nur seiner Freiheit beraubt, sondern ihm wurde auch das Etikett eines Vergewaltigers angehängt.
Nun verlangt Romano van der Dussen Schadenersatz vom spanischen Staat. Das Gutachten des Psychiaters José Miguel Pueyo spricht von offensichtlichen chronischen psychologischen Schäden, die seine vollständige Integration in den Alltag mit großer Wahrscheinlichkeit unmöglich machen werden. Die Entbehrungen der letzten Jahre, in einem Alter, in dem Menschen grundlegende Entscheidungen wie Eheschließung oder Elternschaft treffen, waren ihm nicht gegeben und sind schwerlich aufholbar.
Aus diesem Grund verlangt er vom spanischen Staat eine Haftentschädigung in der Höhe von 6 Millionen Euro.
Nun ist es Aufgabe des Justizministeriums, seine Verluste zu quantifizieren. Die „verlorenen“ Jahre sind für van der Dussen sechs Millionen Euro wert.
Und auch sein Kampf um den Freispruch von zwei weiteren Vergewaltigungen in der gleichen Nacht geht weiter.
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