Wiederholungstäterin


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Das Gericht von Málaga ist davon überzeugt, dass die Geldwäsche, welche Flamenco-Star Isabel Pantoja für ihren ehemaligen Geliebten und Lebensgefährten, den Ex-Bürgermeister von Marbella Ju­lián Muñoz vorgenommen hat, kein Einzelfall war.

Málaga – Vielmehr habe sie fortgesetzt für ihn die unterschiedlichsten Beträge „gewaschen“ und es habe sich um wechselnde Beträge zu verschiedenen Zeitpunkten gehandelt. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft jetzt das Urteil angefochten, das 2013 ergangen ist und auf zwei Jahre Haft für die Künstlerin lautet, die zur Bewährung ausgesetzt worden war.

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