Ana Botella wurde zu Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt
Madrid – Der Spanische Rechnungshof hat den Verkauf von 1.860 Wohnungen der öffentlichen Hand an zwei Hedgefonds unter der Ägide der ehemaligen Bürgermeisterin von Madrid, Ana Botella, für illegal erklärt. Botella und ihre Mitstreiter sind demnach „direkt verantwortlich” dafür, dass die Stadtverwaltung im Oktober 2013 achtzehn Immobilienpakete unter Marktpreis verkauft hat, und wurden demzufolge verurteilt, die Stadtkasse aus eigener Tasche mit 25,7 Millionen Euro zu entschädigen.
Die Stadt hatte unter der Führung der regierenden Bürgermeisterin Manuela Carmena schon einmal vergeblich versucht, den Verkauf der Sozialwohnungen annullieren zu lassen. Das Verfahren scheiterte jedoch am Widerstand der damaligen Regierungspartei PP und wurde im April vergangenen Jahres eingestellt.
Angesichts des Urteils des Rechnungshofes hat die stellvertretende Bürgermeisterin Marta Higueras nun angekündigt, man werde sich erneut darum bemühen, den Verkauf rückgängig zu machen, und die Wohnungen wieder ins Eigentum der Stadt zu bringen.
Der juristische Dienst der Stadt erwägt zudem, Berufung gegen das Urteil des Rechnungshofes einzulegen, weil die Schadenersatzsumme, zu deren Zahlung Botella, sechs ihrer Stadträte und ein Verantwortlicher der städtischen Wohnungsgesellschaft EMVS verurteilt wurden, unzureichend sei. Man schätzt den Schaden, der der Stadtkasse tatsächlich entstanden ist, auf 127 Millionen Euro, das Fünffache der Summe, die der Rechnungshof beschieden hat.
Die beiden Fonds der Fidere-Gruppe, die wiederum Teil der nordamerikanischen Blackstone Group, dem mit 32.000 Einheiten größten Immobilienbesitzer Spaniens, sind, kauften 2013 achtzehn Immobilienpakete von dem öffentlichen Wohnungsunternehmen EMVS, bestehend aus 5.315 Einheiten – zählt man Garagen, Abstellräume und Geschäftslokale hinzu. Wie der Rechnungshof feststellte, wurde das Geschäft in Madrid, mit dem Blackstone seine ersten Schritte in den spanischen Immobilienmarkt machte, abgeschlossen, indem man den Fonds Insider-Informationen zur Verfügung stellte, ohne dass es eine Konkurrenz um das Angebot oder eine vorherige Schätzung des Wertes der Immobilien gegeben hätte. Das Urteil vom 27. September 2018 kommt zu dem Schluss, dass der Verkaufspreis in allen Fällen unter dem „juristisch erforderlichen Minimum“ lag.
Die Stadtverwaltung verkaufte damals die städtischen Sozialwohnungen für insgesamt 128,5 Millionen Euro. Diesen Preis sieht der Rechnungshof, der den erzielbaren Verkaufspreis auf über 150 Millionen Euro schätzt, nicht nur als unter dem Marktwert liegend an, sondern erkennt hierin eine „ungerechtfertigte Schädigung des öffentlichen Vermögens“ um über 22 Millionen Euro.
Mieter weiter in Not
Marta Higueras, die auch Stadträtin für Soziales ist, wies darauf hin, dass die Probleme der 1.800 durch den irregulären Verkauf ihrer Wohnungen betroffenen Familien nicht gelöst seien. Viele könnten die erhöhten Mieten nicht aufbringen, und etliche seien schon zwangsgeräumt worden. An deren Adresse richtete Higueras die Botschaft, das Ayuntamiento von Madrid werde „weiter für das Recht auf Wohnraum“ arbeiten.
Außerdem erinnerte sie daran, dass die Stadt als Nebenklägerin in einem Verfahren auftritt, welches strafrechtliche Konsequenzen für den rechtswidrigen Verkauf der Sozialwohnungen fordert, und schon 2013 von der Madrider PSOE angestrengt wurde. Nachdem das Verfahren zunächst eingestellt worden war, ist es im Jahr 2017 wieder eröffnet worden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]