Die anstehende Vollstreckung des Urteils im „Fall Teresitas“ sorgt in der Inselhauptstadt für Unruhe
Nur ungern gibt die Stadtverwaltung von Santa Cruz de Tenerife zu, dass ihr nichts anderes übrig bleiben wird, als in Kürze das Urteil zu vollstrecken, demzufolge der Kauf der Grundstücke hinter dem Las Teresitas-Strand durch die Stadt annulliert werden muss.
Der Oberste spanische Gerichtshof hat in dem Urteil vom 3. Mai „verwaltungstechnische Mängel“ bei dem Kauf der Grundstücke sowie einen gänzlich überhöhten Preis für bewiesen angesehen.
Die Rechtsabteilung der Stadt arbeitet nun daran, wie die Vollstreckung des Urteils, deren Frist am 4. August abläuft, umzusetzen ist. Dabei werden zwei mögliche Strategien verfolgt: einerseits könnte eine genauere Aufschlüsselung des Urteils eingefordert und dadurch Zeit gewonnen werden, andererseits wird aber auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, den Kauf der Grundstücke ohne viel Aufhebens zu annullieren.
Tatsache ist in jedem Fall, dass die Stadt Santa Cruz derzeit alles daranzusetzen scheint, die Angelegenheit möglichst weit aus dem Interesse der Öffentlichkeit zu halten. Kein Wunder, denn Santa Cruz’ damaliger und wiedergewählter Bürgermeister Miguel Zerolo scheint, trotz wiederholter gegenteiliger Beteuerungen, in den Fall verwickelt. Der Oberste kanarische Gerichtshof hat in jedem Fall im Januar einen Strafantrag gegen ihn und andere Ratsmitglieder zum Verfahren zugelassen.
Der Vorwurf: Amtspflichtverletzung und Unterschlagung öffentlicher Gelder bei dem Verkauf von Grundstücken hinter dem Las Teresitas-Strand.