Zahlungspflicht der Handelskammer-Gebühren abgeschafft


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Innerhalb des Maßnahmen-Pakets zur Förderung der Privatwirtschaft

Das spanische Kabinett hat am 3. Dezember die Königliche Gesetzesverordnung [Real Decreto Ley] 13/2010 verabschiedet, die ein umfangreiches Maßnahmen-Paket vorsieht.

Madrid – Die Bestimmungen verfolgen eine Ankurbelung der Investitionsbereitschaft und der Arbeitsplatzschaffung in der Privatwirtschaft. Eine der Maßnahmen sieht vor, dass die Pflicht zur Zahlung der Handelskammer-Gebühren abgeschafft wird, um so die Unternehmen finanziell zu erleichtern.

Die Gesetzesverordnung bestimmt, dass die Zugehörigkeit eines Unternehmens zur Handelskammer ab sofort freiwillig ist, und im Zuge dessen auch die Zahlung der Beiträge. Die Abschaffung der Leistungspflicht betrifft 3,2 Millionen spanische Unternehmen und soll mittels der finanziellen Entlastung deren Wettbewerbsfähigkeit steigern sowie den Firmen ermöglichen, wieder vermehrt zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch soll die Maßnahme die Handelskammern zu mehr Effizienz zwingen.

Laut Javier Gómez Navarro, Präsident des Handelskammerrates, werde der Schuss nach hinten losgehen, denn die Abschaffung der Zahlungspflicht werde nur den großen Betrieben zugute kommen, obwohl die Regierung gerade kleinere Betriebe begünstigen wollte. Denn während ein Prozent der Großunternehmen ganze zwei Drittel der Beiträge leiste, gäben die 99% an Kleinunternehmen erheblich weniger ab, zögen aber den größten Nutzen aus dem Service-Angebot der Handelskammern. Viele der kleinen Firmen zahlten gar nichts, entweder weil sie zu klein seien oder keine Umsätze machten. Sprich: in Zukunft würden die Großen sparen und die Kleinen auf die Dienste der Handelskammern verzichten müssen.

Navarro befürchtet, die Kammern würden aufgrund des Einnahmen-Ausfalles Services abschaffen oder sogar Stellen streichen müssen. Woraufhin gerade Kleinunternehmen und Selbstständige weit weniger Information und Hilfe in den Bereichen Unternehmensgründung, Ausbildung, Expansion und Internationalisierung erhalten würden. Oder die Regionen – also die Bürger – müssten in die Finanzierung der Körperschaften miteinbezogen werden. 

Trotz aller Kritik gab der Präsident des Handelskammerrates jedoch auch zu, dass 2,5 der 3,2 Millionen registrierten Unternehmen die angebotenen Dienste nicht in Anspruch nähmen. Laut Navarro läge das daran, dass die Institutionen sich und ihre Leistungen nicht genügend bekannt gemacht hätten.

Handelskammern und Gebühren

In Spanien gibt es 88 Handelskammern mit 430 Außenstellen.

Der Handelskammer-Beitrag beträgt durchschnittlich 0,07% des deklarierten Unternehmens-Gewinns.

Laut Daten der Gesetzesverordnung nahmen die Handelskammern im Jahr 2008 ca. 250 Millionen Euro von den Unternehmen ein, davon 90 Millionen Euro von kleinen und mittelständischen Firmen und Selbstständigen, und deckten so 60% ihres Haushaltes. 

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