Zwangsvermietung per Gesetz


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Katalonien gibt leerstehende Wohnungen zur Vermietung frei

Nach zweijährigem Tauziehen und großer Polemik hat die katalanische Regierung ernst gemacht und ein Gesetz verabschiedet, das es ihr ermöglicht, die Zwangsvermietung von leerstehenden Wohnungen zu veranlassen.

Barcelona – Einzige Auflage der im Rahmen des Gesetzes zum Recht auf eine Wohnung verabschiedeten Maßnahme ist, dass die Wohnung bereits seit mindes­tens zwei Jahren leersteht. Wenn der Besitzer auf die Aufforderung seitens der Regionalregierung nicht reagiert und sie nicht von sich aus zur Vermietung freigibt, hat die katalanische Institution ab sofort das Recht, die Wohnung über einen Zeitraum von fünf Jahren zu vermieten und zwar zu einem sogenannten Sozialpreis. Der Eigentümer erhält in dieser Zeit natürlich die Miete, über die Wohnung verfügen darf er jedoch erst wieder nach Ablauf der fünf Jahre.

Damit will die Regionalregierung der immer noch weitverbreiteten Angewohnheit entgegenwirken, derzufolge Immobilieneigentümer aus Angst vor Scherereien mit vertragsbrüchigen Mietern ihre Wohnungen lieber leer stehen lassen, als sie zu vermieten.

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